Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen empfiehlt der Stadtvertretung nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Fußgängerzone soll ganzjährig in der Zeit von 22:00 – 10:00 Uhr für das Radfahren freigegeben werden. Diese Regelung soll nach erfolgter Einführung zunächst für ein Jahr gelten. Nach Ablauf eines Jahres soll diese Regelung erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

 


Der Vorsitzende berichtet zusammenfassend über die aktuellen Entwicklungen. In der jüngst anberaumten Einwohnerversammlung wurde überraschender Weise ganz anders votiert, als dies noch vor kurzer Zeit der Fall gewesen ist. Der geänderten öffentlichen Meinung folgend hat die Stadtvertretung daher dieses Thema an den Ausschuss zurück überwiesen. Der Vorsitzende bittet um Wortbeiträge.

Aus der KG-Fraktion wird berichtet, dass aus den Reihen der Senioren wiederholt der Wunsch geäußert worden ist, die Fußgängerzone (FGZ) mit dem Rad befahren zu dürfen. Auch bei den Senioren hat ein Meinungsumschwung in dieser Angelegenheit stattgefunden. Nicht überzeugen kann nach wie vor die Winterregelung. Diese sollte daher wegfallen und einem unkomplizierteren Modell weichen. Es wird daher angeregt, die FGZ ganzjährig im Zeitraum von 22:00 Uhr – 10:00 Uhr für das Radfahren freizugeben.

Die Vertretung des Seniorenbeirates führt aus, dass diesem Vorschlag gefolgt werden kann. Dass das Radfahren –wenn auch eingeschränkt – zulässig sein soll, ist nicht optimal, aber die Alternative ist aufgrund der Einfachheit den anderen diskutierten Vorschlägen der Vorzug zu gewähren.

Nach kurzer interfraktioneller Diskussion über weitere Anpassungen, z.B. der Freigabe in den Sommermonaten ab 23:00 Uhr, ist sich das Gremium einig, dass soweit alle Argumente ausgetauscht sind. Trotz vorgebrachter Bedenken eines CDU- und eines Grünen-Vertreters ist sich das Gremium mehrheitlich darüber einig, dass dem Vorschlag der KG so gefolgt werden kann. Es wird nochmals klar herausgestellt, dass diese Regelung ausschließlich für den Bereich der FGZ zur Anwendung kommen soll. Die Radfahrverbot auf der Promenade bleibt davon unberührt.

Die Verwaltung führt aus, dass die heute zu formulierende Beschlussempfehlung dann erneut der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Durch die Neufassung des Beschlusses verlieren die eingegangenen Widersprüche ihren Rechtsmittelcharakter. Es ist hier allerdings nochmals deutlich hervorzuheben, dass das gesamte Verwaltungsverfahren erneut zu durchlaufen ist. Das kann zur Folge haben, dass auch gegen die zur erlassende Allgemeinverfügung Widerspruch erhoben werden kann. Die Beschilderung und somit die Umsetzung des Beschlusses kann erst dann erfolgen, wenn die Verfügung Rechtskraft erlangt hat.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag der KG abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen

                                                4 Nein-Stimmen