Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Midlum

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 412.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   423.700,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  11.400,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             406.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             403.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                        0,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               27.200,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    310 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              310 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     360 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

25938 Midlum, den 08. Dezember 2009.

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Marczinkowski

 

Die Abstimmung über die o.g. Satzung erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Entwurf des Haushaltsplans des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 14.500 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 865 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan um 700 EUR unter dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 95,2 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Midlum lediglich 4,8 % des Verlustes als „Realverlust“ erfährt. Hinzuzurechnen sind allerdings noch die nicht erwirtschafteten Tilgungsleistungen in Höhe von 16.800 EUR, sodass der echte „Fehlbedarf“ bei rd. 17.500 EUR liegt.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Midlum Ende 2010 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind und keine über- oder außerplanmäßigen Maßnahmen getätigt werden.

 

Erhebliche Investitionen sind 2010 nicht vorgesehen, sodass die kleineren Neubeschaffungen ohne Kredite finanzierbar sind. Allerdings werden sich für diese und die Tilgungsleistungen die liquiden Mittel um rd. 20.000 EUR verringern.

 

Die Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.

 

Die Gemeindevertretung berät über den vorliegenden Verwaltungsentwurf und beschließt folgende Änderungen:

 

  1. Im Produkt 126010 (Brandschutz) werden insgesamt 5 Ansätze gem. Liste des Wehrführers verändert.
  2. Im Produkt 217001 (Schulkostenbeiträge) soll der Ansatz auf 5.000 EUR festgesetzt werden.
  3. Im Produkt 541001 (Straßen) werden 4.000 EUR für den Ausbau der Oberfläche „Hermann-Nissen-Stieg“ eingesetzt. Es soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB gegeben sind.
  4. Im Produkt 575001 (Tourismus) werden 4.000 EUR für den Aufbau eines Carports veranschlagt, das als Lagerraum für Tische und Bänke dienen soll.

 

Mit diesen Änderungen lautet der Beschluss der Gemeindevertretung zum Haushalt 2010 wie folgt: