Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Stadt Wyk auf Föhr als Schulträger befürwortet die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule in der Rüm-Hart-Schule. Es ist ein Antrag auf Aufnahme in das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zu stellen.

 


 

In der letzten Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses wurde die Verwaltung beauftragt, die Investitions- sowie die laufenden jährlichen Kosten für die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule zu ermitteln. Die Aufstellung der Einzelposten ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Anmeldung zur Aufnahme in das Investitionsprogramm des Bundes zum Schuljahr 2005/2006 ist spätestens bis zum 16.07.2004 vorzunehmen.

Von einzelnen Ausschussmitgliedern wird Kritik am pädagogischen Konzept der Schulleitung geübt. Dieses sei recht kurz gehalten, wenig aussagekräftig und bestehe teilweise aus allgemeingültigen Passagen, welche mit einer Offenen Ganztagsschule wenig zu tun haben sondern den "normalen" Schulbetrieb beschreiben. Weiterhin wird bemängelt, dass eine aussagekräftige Bedarfserhebung, wie im Schulzentrum geschehen, nicht vorgenommen wurde.
Frau Harder entgegnet hierauf, dass nach Auskunft des Kultusministeriums ein bis zwei DIN A 4 Seiten zur Beschreibung des pädagogischen Konzepts ausreichen würden und darin auch eine Beschreibung des allgemeinen Schulprogramms enthalten sein müsse.
Auf eine spezielle Bedarfserhebung wurde verzichtet, da aus Sicht der Schulleitung die hohen Anmeldezahlen für die betreute Grundschule sowie für die Nachmittagsbetreuung im Jugendzentrum (9 von 12 Kindern kommen von der Grundschule) die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule rechtfertigen würden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es die betreute Grundschule auch weiterhin geben wird, damit bei möglichem Stundenausfall auch eine Betreuung der Kinder am Vormittag gewährleistet bleibt.

Weiterhin wird nachgefragt, inwieweit eine Verpflichtung vorhanden ist, die Kinder an allen drei Betreuungsnachmittagen, was so vom Konzept vorgesehen ist, anzumelden zu müssen, oder ob auch die Teilnahme an nur ein oder zwei Tagen möglich ist.
STV Frau Schaefer teilt mit, dass nach Auskunft des Bildungsministeriums die Ausgestaltung der Teilnahmeverpflichtung bei der Schule selbst liegt. Auch eine Teilnahme an nur einzelnen Tagen sei denkbar, jedoch müsse eine Anmeldung von den Eltern verbindlich für mindestens ein halbes, besser noch für ein ganzes Schuljahr vorgenommen werden.
Die Regelung einer Verpflichtung zur Teilnahme an allen drei Tagen wird aus den Reihen des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses massiv kritisiert. Hier fehle es an der notwendigen Flexibilität und zudem würde man sich über die Wünsche der Eltern hinwegsetzen, da, wie die Umfragen am Schulzentrum gezeigt haben, nur ein Teil der Eltern eine Betreuung ihrer Kinder an allen drei Tagen wünscht.
Frau Dwyer als Vertreterin des Elternbeirats und Frau Harder demhingegen sehen in dieser Regelung eine Notwendigkeit, um besonders mit lernschwachen und verhaltensauffälligen Kindern kontinuierlich arbeiten zu können und so auch Fortschritte zu erzielen. Eine Änderung des Konzeptes in dieser Hinsicht wird abgelehnt.

In der nachfolgenden Aussprache wird ausführlich und kontrovers über das Für und Wider einer verpflichtenden Dreitageregelung diskutiert, bis von BV Herpich letztlich ein Antrag auf Schluss der Debatte gestellt wird. Im Anschluss wird die Rednerliste abgearbeitet und über die Beschlussempfehlung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:  6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen