Sitzung: 16.06.2004 Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001451
Die Stadt Wyk auf Föhr als Schulträger befürwortet die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule in der Rüm-Hart-Schule. Es ist ein Antrag auf Aufnahme in das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zu stellen.
In der letzten Sitzung des Jugend-, Kultur- und
Sozialausschusses wurde die Verwaltung beauftragt, die Investitions- sowie die
laufenden jährlichen Kosten für die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule an
der Rüm-Hart-Schule zu ermitteln. Die Aufstellung der Einzelposten ist diesem
Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Anmeldung zur Aufnahme in das Investitionsprogramm des Bundes zum Schuljahr
2005/2006 ist spätestens bis zum 16.07.2004 vorzunehmen.
Von einzelnen Ausschussmitgliedern wird Kritik am pädagogischen Konzept der
Schulleitung geübt. Dieses sei recht kurz gehalten, wenig aussagekräftig und
bestehe teilweise aus allgemeingültigen Passagen, welche mit einer Offenen
Ganztagsschule wenig zu tun haben sondern den "normalen" Schulbetrieb
beschreiben. Weiterhin wird bemängelt, dass eine aussagekräftige
Bedarfserhebung, wie im Schulzentrum geschehen, nicht vorgenommen wurde.
Frau Harder entgegnet hierauf, dass nach Auskunft des Kultusministeriums ein
bis zwei DIN A 4 Seiten zur Beschreibung des pädagogischen Konzepts ausreichen
würden und darin auch eine Beschreibung des allgemeinen Schulprogramms
enthalten sein müsse.
Auf eine spezielle Bedarfserhebung wurde verzichtet, da aus Sicht der
Schulleitung die hohen Anmeldezahlen für die betreute Grundschule sowie für die
Nachmittagsbetreuung im Jugendzentrum (9 von 12 Kindern kommen von der
Grundschule) die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule rechtfertigen würden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es die betreute
Grundschule auch weiterhin geben wird, damit bei möglichem Stundenausfall auch
eine Betreuung der Kinder am Vormittag gewährleistet bleibt.
Weiterhin wird nachgefragt, inwieweit eine Verpflichtung vorhanden ist, die
Kinder an allen drei Betreuungsnachmittagen, was so vom Konzept vorgesehen ist,
anzumelden zu müssen, oder ob auch die Teilnahme an nur ein oder zwei Tagen
möglich ist.
STV Frau Schaefer teilt mit, dass nach Auskunft des Bildungsministeriums die
Ausgestaltung der Teilnahmeverpflichtung bei der Schule selbst liegt. Auch eine
Teilnahme an nur einzelnen Tagen sei denkbar, jedoch müsse eine Anmeldung von
den Eltern verbindlich für mindestens ein halbes, besser noch für ein ganzes
Schuljahr vorgenommen werden.
Die Regelung einer Verpflichtung zur Teilnahme an allen drei Tagen wird aus den
Reihen des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses massiv kritisiert. Hier fehle
es an der notwendigen Flexibilität und zudem würde man sich über die Wünsche
der Eltern hinwegsetzen, da, wie die Umfragen am Schulzentrum gezeigt haben,
nur ein Teil der Eltern eine Betreuung ihrer Kinder an allen drei Tagen
wünscht.
Frau Dwyer als Vertreterin des Elternbeirats und Frau Harder demhingegen sehen
in dieser Regelung eine Notwendigkeit, um besonders mit lernschwachen und
verhaltensauffälligen Kindern kontinuierlich arbeiten zu können und so auch
Fortschritte zu erzielen. Eine Änderung des Konzeptes in dieser Hinsicht wird
abgelehnt.
In der nachfolgenden Aussprache wird ausführlich und kontrovers über das Für
und Wider einer verpflichtenden Dreitageregelung diskutiert, bis von BV Herpich
letztlich ein Antrag auf Schluss der Debatte gestellt wird. Im Anschluss wird
die Rednerliste abgearbeitet und über die Beschlussempfehlung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen