Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der besprochenen Änderungen und den Haushaltsplan für 2010.

 


 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 38.600 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des u6lich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 865 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan um 10.900 EUR unter dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 71,7 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Oevenum 28,3 % des Verlustes als „Realverlust“ erfährt. Hinzuzurechnen sind allerdings noch die nicht erwirtschafteten Tilgungsleistungen in Höhe von 4.600 EUR, sodass der echte „Fehlbedarf“ bei rd. 15.500 EUR liegt.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Oevenum Ende 2010 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Erhebliche Investitionen sind 2010 nicht vorgesehen.

 

Im Produkt 126010 (Brandschutz, Gemeindefeuerwehr) ist der Neukauf von 5 Stck. Funkgeräten und der Einbau eines Digitalfunkgerätes in das Feuerwehrfahrzeug verzeichnet. Die Neubeschaffungskosten betragen lt. Kostenermittlung rd. 4.800 EUR.

Die Maßnahmen sind nicht zuwendungsfähig gem. der Förderrichtlinien zu § 31 Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Für weitere Investitionen im Finanzhaushalt sind lediglich Mittel für Neubeschaffungen im Bereich „Kur- und Fremdenverkehrsbetrieb“ angesetzt (1.000 EUR / zweckfreier Ansatz).

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.

 

Nach ausführlicher Diskussion und Beratung des Haushaltsentwurfes sind die folgenden Änderungen zu berücksichtigen:

 

Für die Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur stellt die Gemeinde einen Betrag von 25.100 € im Haushalt unter Vorbehalt der Förderung bereit.

 

Der eingeplante Zuschuss für den Förderverein Grundschule Midlum ist von 500 auf 200 € zu reduzieren ( 111002/54290000)

 

Die Kostenstelle 53180000 ( Produkt 281001) ist auf 400 € festzusetzen, da der Zuschuss für den Sportverein (in 2010: 200 € /im Vorjahr waren es 300 € ) extra ausgewiesen wird.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig