Es wird angemerkt, dass die Verbindungswege vom Westerstieg, die eine Breite von ca. 2 m haben, teilweise von Fahrzeugen genutzt werden und dadurch Schäden am Eigentum der Grundstücksbesitzer entstehen. Da die Nutzung der Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer vorgesehen sei, solle nun eine Begehung durch den Bauausschuss erfolgen, um Möglichkeiten der Nutzungseinschränkung (z.B. durch Setzung eines Pfahles) zu prüfen.