Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Aufgrund der Ergebnisse des Berichtes der Firma OFP trifft die Gemeindevertretung folgenden Grundsatzbeschluss:

-       Die Gemeindevertretung ist sich der derzeitigen Situation zur Breitband-Infrastruktur bewusst und erkennt die Notwendigkeit der Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur.

-       Zum Zwecke der Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur stellt die Gemeinde einen Betrag von 25.100 € im Haushalt 2010 vorbehaltlich einer Förderung zur Verfügung. Die genaue Verwendung dieser Mittel wird im weiteren Verlauf der Planungen bestimmt.


Jeder möchte heute schnell ins Internet – aber auf welchem Weg? Diese Frage beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. Denn hier stehen häufig schnelle Internet-Zugangsmöglichkeiten (Breitband) nur eingeschränkt oder überhaupt nicht zur Verfügung. Neue Internetanwendungen fordern zudem immer höhere Datenübertragungsraten, die nur durch noch schnellere Internetzugänge komfortabel genutzt werden können. Niemand möchte von dieser Entwicklung „abgehängt“ werden. Breitband ist heute ein wichtiger Standortfaktor – für gewerbliche und private Nutzung.

Aus diesem Grunde wurde vom Land Schleswig-Holstein die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangs­möglichkeit“, kurz Breitbandrichtlinie, erlassen. Die entsprechenden Fördermittel werden aus dem Programm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes –(GAK)“ zur Verfügung gestellt.

Ende letzten Jahres hat die Gemeinde Oevenum sich dazu entschieden, an diesem Förderprogramm teilzunehmen. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurde das Planungsbüro OFP aus Hamburg beauftragt, die derzeitige Situation zu erfassen und Lösungsansätze zur Versorgung der unterversorgten Bereiche zu erarbeiten. Die Kosten für die Beauftragung werden ebenfalls aus dem Förderprogramm mit 75% bezuschusst. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid ist hier bereits eingegangen. Der Bericht für die Gemeinde Oevenum sowie Lösungsansätze zur Versorgung der unterversorgten Bereiche liegt als Anlage bei.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Breitband-Infrastruktur von Oevenum, nach derzeitiger Definition der Breitbandrichtlinie, ausreichend ist. Nach der für 2010 erwarteten Änderung der Förderbestimmungen wäre Oevenum jedoch in weiten Teilen grenzwertig versorgt. Die Gemeinde Oevenum sollte sich daher bereits heute auf eine Teilnahme am Breitbandförderprogramm vorbereiten.

Zur weiteren Vorgehensweise ist nun unumgänglich, dass die Gemeindevertretung zunächst die Entscheidung über die Wertigkeit und Wichtigkeit der Breitbandversorgung in der Gemeinde trifft. Anschließend ist über die Höhe des Eigenanteils zu beschließen, der für die Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Höhe des Eigenanteils beeinflusst die Fördersumme, da die Gemeinde 25% der Fördersumme (maximal 200.000 €) als Eigenanteil zu tragen hat. Dies wäre, nach dem derzeitigen Stand der Förderrichtlinie, ein Gemeindeanteil von maximal 50.000 €.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig