Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2010 des Amtes Föhr-Amrum beschließt der Amtsausschuss die folgende (geänderte)

 

Haushaltssatzung des Amtes Föhr-Amrum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 09. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    9.266.900,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    10.759.000,-- EUR

                        einem Jahresüberschuss von                                                              0,-- EUR

                        einem Jahresfehlbetrag von                                                   1.492.100,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                9.252.700,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                              10.383.000,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                2.409.500,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                3.038.000,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                2.300.000,-- EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  2.200.000,-- EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                1.100.000,-- EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                     68,95 Stellen

 

 

§ 3

 

Die Amtsumlage wird auf 47 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den 09. Dezember 2009.

 

                                                                                                   Die Amtsdirektorin

 

                                                                            (LS)                 _________________

                                                                                                   (Gehrmann)


Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Dell Missier, berichtet anhand der Vorlage. Weiterhin geht er auf die vor dieser Sitzung stattgefundene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses waren sich einig, dass für die Investitionen an der Öömrang Skuul noch nach Einsparpotenzial gesucht werden müsse. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein zukunftsträchtiges Konzept handele und nicht an der Qualität gespart werden dürfe.

 

Des weiteren habe der Haupt- und Finanzausschuss nach intensiver Beratung beschlossen, den Prozentsatz der Amtsumlage aufgrund der zukünftigen Investitionen bei 47% zu belassen.

Diese Beibehaltung wird von einigen Mitgliedern des Ausschusses kritisiert, da die gemeindlichen Haushalte zu einem großen Teil bereits beschlossen seien. Die Kritik sei zwar verständlich, so Herr Dell Missier, jedoch war diese Entscheidung sinnvoll und ausreichend beraten worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der sehr umfangreiche Haushalt zu kurzfristig verteilt wurde. Frau Gehrmann teilt hierzu mit, dass dies in der Komplexität der Doppik und der Mitarbeiterzahl in der Fachabteilung begründet sei. Eine Optimierung sei bereits in Planung.

Abschließend wird um Übergabe der modifizierten Haushaltspläne an die Bürgermeister/Innen gebeten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig