Sitzung: 15.12.2009 Gemeindevertretung
Die GV beschließt einstimmig den Erlass des 3. Nachtrages zur Kurabgabesatzung der
Gemeinde Norddorf auf Amrum, wie folgt:
3. Nachtrag
zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe
in der Gemeinde Norddorf auf Amrum
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 93) und der §§ 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVOBl. S. 362), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2009 folgender 3. Nachtrag erlassen:
Artikel I
Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2)
a) Die Kurabgabe beträgt je Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet im
Zeitraum je Erwachsenen
01. November – 28./29 Februar 1,30 EURO
01. März – 31. Oktober 2,60 EURO
Jahreskurabgabe 78,00 EURO“
Der § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Alleinreisende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen eine Kurabgabe von 0,50 EURO je Aufenthaltstag.“
Artikel II
Die Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.