Die GV beschließt einstimmig den Erlass des 3. Nachtrages zur Kurabgabesatzung der

Gemeinde Norddorf auf Amrum, wie folgt:

3. Nachtrag

zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe

in der Gemeinde Norddorf auf Amrum

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 93) und der §§ 1 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVOBl. S. 362), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2009 folgender 3. Nachtrag erlassen:

 

Artikel I

Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2)

a) Die Kurabgabe beträgt je Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet im

 

                      Zeitraum                                                              je Erwachsenen

 

                      01. November – 28./29 Februar                              1,30 EURO

 

                      01. März – 31. Oktober                                              2,60 EURO

 

                      Jahreskurabgabe                                                    78,00 EURO“

 

Der § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

„(4) Alleinreisende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen eine Kurabgabe von 0,50 EURO je Aufenthaltstag.“

 

Artikel II

Die Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.