Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Insel Amrum“.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die 5 Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung aus-geschlossen.