Die Verwaltung erläutert den aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Wyk auf Föhr. Entsprechend der Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland wurden folgende redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen in die Planzeichnung aufgenommen:

-          Im nördlichen Teil des Plangebiets wird ein Baufenster so festgesetzt, dass jeweils die Gärten der Grundstücke von Gebäuden freigehalten werden und eine Bebauung „in zweiter Reihe“ ausgeschlossen wird.

-          Es wurden zwei Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (private Zufahrten) sowie eine Verkehrsfläche (Zuwegung zur Schule) aufgenommen.

-          Der Umfang der zulässigen Beherbergungsnutzung bzw. von Ferienwohnungen wird auf maximal 40% der Wohn- und Nutzfläche begrenzt.