Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange lt. beigefügter Liste hat die Gemeindevertretung geprüft und die Abwägung wie vorgeschlagen einstimmig beschlossen.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.