Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:
Haushaltssatzung der Gemeinde Witsum
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2009 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 64.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 113.000,-- EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 48.800,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 64.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 91.000,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 0,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 38.000,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Witsum, den 17.
Dezember 2009.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Daniels
Herr Naaß erläutert die Vorlage ausführlich.
Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 48.800 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 875 Mio. EUR.
Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.
Die Gewerbesteuer orientiert sich an den Gewerbesteuervorauszahlungen, so dass hier ein hoher Rückgang zu verzeichnen ist.
Eine erhebliche Investition ist im Produkt 541003 (Straßenbeleuchtung) mit der Weiterführung der Straßenbeleuchtungsanlage verzeichnet. Die Neubeschaffungskosten betragen lt. Kostenermittlung rd. 20.000 EUR. Die Neuinvestition bedarf keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde den Kauf aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann.
Ebenso sind 18.000 EUR zur Schlussabrechnung der Maßnahme Godelniederung eingestellt worden.
Der Ergebnisplan erhält 13.000 EUR Sanierungskosten als Gemeindeanteil für den Verbindungsweg Borgsum-Witsum.
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig gem. der Förderrichtlinien zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Die Förderquote beträgt 70 %.
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen.
Von einzelnen Gemeindemitgliedern wird angeregt, einen ordentlichen Gehweg in der Kurve anzulegen. Es wird aber vorerst für ausreichend angesehen, wenn der Bürgermeister den Anlieger darauf aufmerksam mach,t seinen über die Grenze hinausreichenden Bewuchs zurückzuschneiden. Damit ist der Randstreifen wieder in einer Breite verfügbar, den Fußgänger benutzen können.
Von einem Gemeindemitglied wird angeregt ein Sommerfest durchzuführen. Ebenfalls wird sich nach dem Streetworker erkundigt. Hier wird mitgeteilt, dass dieser sich bei den Jugendlichen bereits bekannt gemacht hat und von diesen auch akzeptiert wird. Immer noch besteht der Wunsch auf Föhr-Land ein eigenes Jugendzentrum vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig