Beschluss: Kenntnis genommen

 

Herr Meer berichtet über den Verfahrensstand des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Witsum. Nachdem aus Sicht der Landesplanung eine Festsetzung des Flurstücks Nr. 4/3 als Fläche für die Landwirtschaft gemäß Stellungnahme vom 13.07.2009 nicht zustimmungsfähig war, beabsichtigte die Gemeinde Witsum das Flurstück von den Eigentümern zu erwerben und im Anschluss daran als weiteres Baugrundstück für Einheimische festzusetzen. Die derzeitigen Eigentümer sind jedoch nicht bereit das Grundstück zu veräußern. Daraufhin wurden weitere Abstimmungsgespräche mit der Landesplanung geführt, um die Entwicklungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume der Gemeinde auszuloten.

 

Als Ergebnis des letzten Gesprächs mit der Landesplanung und dem Kreis Nordfriesland am 8.12.09 stellt die Landesplanung ihre Bedenken hinsichtlich der Festsetzung von Fläche für die Landwirtschaft auf dem Flurstück 4/3 zurück, verweist allerdings darauf, dass hier eine abschließende Beurteilung bezüglich der Rechtssicherheit dieser Festsetzung nicht möglich sei. Die Vorgaben der Landesplanung hinsichtlich der Ausrichtung der Bebauung am Ellenbogenweg (entlang des Ellenbogenwegs, nicht entlang der Traumstraße) sowie der Bindung, lediglich ein Bauplatz „frei“ zu veräußern, bleiben bestehen.

Als nächste Verfahrensschritte werden nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Anfang des Jahres 2010 durchgeführt werden.

 

Ab 20:55 nehmen Herr und Frau Kluge an der Sitzung teil.