Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Nieblum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 04. Januar 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 853.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   934.600,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  80.800,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             841.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             810.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             200.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             445.000,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf     2,00 Stellen

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    240 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              260 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     300 %

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 750,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     503.400,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       600.200,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                            96.800,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              772.500,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                772.500,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        400.000,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           90.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            7,08 Stellen

 

25938 Nieblum, den 04. Januar 2010.

 

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Riewerts)


Herr Naaß berichtet zunächst anhand der Vorlage: Nieb/000033 und gibt die folgenden Änderungen bekannt:

 

 

Teilergebnishaushalt

 

Seite 13

 

Produkt 365001 Kindergarten

 

Position 15.                 Der Betrag in Höhe von 26.000 € solle durch den Betrag 30.000 € ersetzt werden.

 

 

Seite 17

 

Produkt 511002 Dorfentwicklungsmaßnahmen

 

Position 16.                   Es sollen 25.000 € als Geschäftsaufwendungen für die Beauftragung eines Planungsbüros in den Haushalt eingestellt werden.

 

 

Seite 25

 

Produkt 555002 Wirtschaftswege

 

Position 13.                   Der Ansatz für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens solle von 13.000 € auf 20.000 € erhöht werden.

 

 

Investitionsplan

 

Seite 33

 

Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr

 

Position 12.                   Im Investitionsplan sollen 5.000 € für einen Löschbrunnen eingestellt werden. Die Ausschreibung für die Bohrung von Löschbrunnen für die Föhrer Gemeinden wird zentral über das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen