Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:
Haushaltssatzung der Gemeinde Nieblum
für
das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird
nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom 04. Januar 2010 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 853.800,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 934.600,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 80.800,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 841.900,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 810.100,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 200.000,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 445.000,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,00
Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
2. Gewerbesteuer 300 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 750,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 503.400,-- EUR
die Aufwendungen auf 600.200,--
EUR
der Jahresgewinn auf 0,--
EUR
der Jahresverlust auf 96.800,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 772.500,-- EUR
die Ausgaben auf 772.500,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 400.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 90.000,--
EUR
6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 7,08 Stellen
25938 Nieblum, den
04. Januar 2010.
Der
Bürgermeister
(LS)
___________________
(Riewerts)
Herr Naaß berichtet zunächst anhand der Vorlage: Nieb/000033 und gibt die folgenden Änderungen bekannt:
Teilergebnishaushalt
Seite 13
Produkt 365001 Kindergarten
Position 15. Der Betrag in Höhe von 26.000 € solle durch den Betrag 30.000 € ersetzt werden.
Seite 17
Produkt 511002 Dorfentwicklungsmaßnahmen
Position 16. Es sollen 25.000 € als Geschäftsaufwendungen für die Beauftragung eines Planungsbüros in den Haushalt eingestellt werden.
Seite 25
Produkt 555002 Wirtschaftswege
Position 13. Der Ansatz für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens solle von 13.000 € auf 20.000 € erhöht werden.
Investitionsplan
Seite 33
Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr
Position 12. Im Investitionsplan sollen 5.000 € für einen Löschbrunnen eingestellt werden. Die Ausschreibung für die Bohrung von Löschbrunnen für die Föhrer Gemeinden wird zentral über das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum erfolgen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen