Herr Stemmer berichtet von einem Termin am Vormittag zum Thema „Grenzenloses Stadterleben“. Bei diesem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um einen einstufigen, anonymen, freiraumplanerischen/städtebaulichen „Ideenwettbewerb“ mit einer möglichen anschließenden freihändigen Vergabe der Planungsleistungen. Ein Wettbewerb in dieser Vergabeart ist nur möglich, da die voraussichtliche Honorarsumme unterhalb eines durch die VOF (Verdingungsordnung freiberufliche Leistungen) festgelegten Schwellenwertes liegt.

 

Das Wettbewerbsverfahren ist folgendermaßen aufgebaut:

Zunächst wurde ein begrenzter Bewerberkreis von Architekturbüros (Landschaftsarchitekten) ausgewählt, deren Arbeitsschwerpunkt in der Vergangenheit in dem Bereich Städte- und Freiraumplanung gelegen hat. Nach telefonischer Rücksprache sind die Büros gebeten worden, dem Vorprüfer, das Büro Richter Architekten und Stadtplaner aus Kiel, bis zum 16.12.2009 aussagekräftige Bewerbungsunterlagen zu übersenden. Nach Eingang der Unterlagen, folgte eine weitere, abschließende Auswahl der Bewerber im Kreise einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe.

 

Herr Stemmer erläutert die Auswahlkriterien. Demnach müssen die Planer grundsätzlich weitreichende Erfahrungen im Bereich Städte- und Freiraumplanung (Referenzobjekte) aufweisen. Desgleichen ist die personelle Leistungsfähigkeit (z.B. Anzahl der Mitarbeiter) ausschlaggebend. Insbesondere bei den Referenzobjekten erstreckt sich das Anforderungsprofil sowohl auf die Art, als auch auf den Umfang der Bauvorhaben (Größe und finanzielles Bauvolumen). Gleichermaßen ist die Fähigkeit zur Erbringung sämtlicher Leistungsphasen maßgeblich. Anders gesagt, das Büro muss in der Lage sein, sämtliche Planungsleistungen, d.h. vom Vorentwurf bis hin zur Ausführungsplanung zukünftig übernehmen zu können und ausreichend Erfahrung im Bereich der praktischen Umsetzung der eigenen Planungen haben. Nachdem diese Bedingungen überprüft wurden, sind 6 Planungsbüros als leistungsfähig anerkannt worden. Die Auslobungsunterlagen, gewissermaßen eine Art Leistungsbeschreibung, werden den ausgewählten Planern in der 2. KW zugesandt. Die Leistungsbeschreibung umfasst bspw. die Festlegung der Obergrenze des Bauvolumens, den Planungsbereich (räumliche Eingrenzung) und die Planungsziele. Die wesentlichen Planungsziele sind die Verbesserung und Attraktivitätssteigerung der vorhandenen Infrastruktur durch unter anderem eine neue Oberflächengestaltung sowie eine behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes.

 

Die Kosten sollen sich laut Kalkulation auf rund 4,1 Mio. € brutto zzgl. Planerkosten belaufen.

 

Der weitere Zeitablauf gliedert sich wie folgt:

Bearbeitungszeitraum für die Entwürfe: 2. bis 12. KW

Kolloquium: 19.02.2010 (Bei dem Termin handelt es sich um einen gemeinsamen Ortstermin mit den untereinander im Wettbewerb befindlichen Planern. An diesem Tag können Fragen an die auslobende Stelle (Stadt Wyk auf Föhr, vertreten durch das Bau- und Planungsamt) zum Bauvorhaben gestellt und sich ein Einblick über die örtlichen Gegebenheiten verschafft werden.)

Abgabe der Entwürfe: 26.03.2010 beim Vorprüfer in Kiel.

Preisgericht: 19.04.2010.

 

Das Preisgericht wird am 19.04.2010 in Wyk abgehalten. Ziel des Preisgerichtes ist es, an dem Prüfungstag und nur an diesem Tag, den 1. Preis auszuloben. Eine Vertagung der Entscheidung ist nicht gestattet, da die Gefahr einer möglichen Urteilsverzerrung entstehen kann. Der Gewinner wird erfahrungsgemäß mit der Ausarbeitung sowie der Umsetzung des Entwurfes (Ausschreibung und Vergabe sowie der Bauleitung) betraut. Die Beauftragung des Gewinners ist allerdings nicht zwingend. Die übrigen Entwürfe werden ebenfalls gewertet und prämiert. Die Prämien bestehen aus Geldpreisen. Deren Bemessung ist so festgelegt worden, dass in jedem Fall die Unkosten, die durch die Entwurfsbearbeitung entstanden sind, gedeckt werden können. Alle eingereichten Entwürfe werden im Vorfeld durch den Vorprüfer in fachtechnischer Hinsicht geprüft und aufbereitet. Am Prüfungstag erfolgt eine anonyme Vorstellung der Entwurfsergebnisse, d.h. ohne Angabe von Büronamen, durch den Vorprüfer. Die anonyme Präsentation wird vor dem Hintergrund durchgeführt, dass die höchstmögliche Neutralität gewahrt bleiben soll. Herr Stemmer macht deutlich, dass kein Mitglied des Preisgerichts die Unterlagen vor der Auslobung zu Gesicht bekommt.

 

Das Preisgericht wird von einer Prüfungskommission abgehalten, die aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt ist:

 

a) Den abstimmungsbefugten Preisrichtern:

Insgesamt 8 Mitglieder. Zusammengesetzt aus 4 neutralen Preisrichtern (3 bestellte Architekten und 1 Vertreter des Kreises Nordfriesland) und 4 Vertretern aus Politik und örtlichen Interessenverbänden.

 

b) Den Sachverständigen ohne Stimmrecht:

Insgesamt 7 Mitglieder, die aus den Bereichen der Verwaltung und Politik kommen.

 

c) Den Gästen ohne Stimmrecht:

Insgesamt 9 Mitglieder, die aus den Bereichen der örtlichen Interessenverbände, der Schule, dem Tourismus und der Verwaltung kommen werden.

 

Herr Stemmer berichtet, dass sein Vortrag zu diesem Thema in den nächsten Tagen in der Zeitung sowie im Internet zu lesen sei.