Es gibt Unstimmigkeiten hinsichtlich der Streupflicht in bestimmten Bereichen. So kam es zum Beispiel zu dem Problem, dass der Schulbus bestimmte Strecken (Katastrophenweg) nicht mehr befahren konnte. Die Marschkinder wurden daraufhin über einen Taxibetrieb zur Schule befördert. GrünBau hat nunmehr die betroffenen Strecken teilweise gestreut.

 

Es stellt sich nunmehr die Frage der Kostenübernahme. Hierzu habe Bürgermeister Marczinkowski noch keine weiteren Informationen.

 

Es wird angeregt, einen Hinweis auf die Räum/Streupflicht in den Aushangkasten zu hängen. Das Ordnungsamt wird dafür um die Hergabe der rechtlichen Grundlagen an Bürgermeister Marczinkowski gebeten.

 

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten darauf zu achten, dass die W.D.R.-Rechnung für die Schülerbeförderung entsprechend um die Tage, an denen die Kinder nicht abgeholt wurden, gekürzt wird.