Haushaltssatzung der Gemeinde Nebel

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 22.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                              1.701.600,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                1.475.800,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                             225.800,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                           0,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.314.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.378.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             523.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             667.900,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    260 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              300 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     320 %

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     853.100,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       732.400,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                         120.700,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                                     0,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              358.200,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                358.200,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        125.000,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                         400.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                4   Stellen

 

 

 

 

 

25946 Nebel, den 22.02.2010

 

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Dell-Missier)

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 einstimmig


Allgemeine Angaben:

 

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Nebel sinkt starkg von 985 auf 953 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2009. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

Die Einwohner der Gemeinde bestreiten ihren Lebensunterhalt vorwiegend als Arbeitnehmer örtlicher und außerörtlicher Betriebe. Die Einnahmen aus der Vermietung an Feriengäste sind in der Gemeinde von nicht unerheblicher Bedeutung.

 

Kommunaler Finanzausgleich 2010

 

Finanz- und Steuerkraft, Schlüsselzahlen

 

Nach dem kommunalen Finanzausgleich 2010 errechnet sich für die Gemeinde Nebel eine Finanzkraft von  898.021 EUR. Im Vorjahr betrug der Wert noch 808.948 EUR. Der höhere Wert beruht darauf, dass die Steuer-Ist-Einnahmen (insbesondere Gewerbesteuer, teilw. Einkommensteuer) höher ausfielen, und die Grundwerte für die Zuweisungen nach FAG ebenfalls angestiegen sind. So erreicht die Gemeinde Nebel, trotz der stark gesunkenen Einwohnerzahl, eine wesentlich höhere Finanzkraft. Bedingt der hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2009 bekommt die Gemeinde Nebel keine Schlüsselzuweisungen. Sie muss 9.120 € zahlen. Die Steuerkraftmeßzahl der Gemeinde Nebel liegt für das Haushaltsjahr bei 907.141 EUR.

 

Amtsumlage:

 

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

 

Die Gemeinde Nebel hat hieran (gemessen an ihren Umlagengrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 10.02 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2010 mithin rd. 439.754,- EUR bei einem Umlagesatz von 47 %.

 

Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage:

 

 

Der Ansatz für die Kreisumlage basiert 2010 auf der Berechnung mit 36,0 % der Umlagegrundlagen.

 

Der Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2010 geht für das Haushaltsjahr von einem Gewerbesteuerumlagesatz in Höhe von 71 % aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Erhöhung um 4 %-Punkte. Für die kommenden 3 Haushaltsjahre liegt die Entwicklungsprognose bei + 3 %-Punkten auf 74 %.

 

Bei den Realsteuern wird 2010 keine nennenswerte Steigerung der Einnahmen aus Grundsteuern A und B erwartet. Der Ansatz für die Gewerbesteuer von rd. 511.600 € aus dem Jahr 2009 wird nicht mehr prognostiziert, da die Abrechnungen und Neufestsetzungen der Vorauszahlungsbeträge in der Summe auf eine so lautende Entwicklung hindeuten. Mehrerträge im Vorjahr bei einzelnen Steuerfestsetzungen wurden bewusst unberücksichtigt gelassen, um dem Vorsichtsprinzip bei der Ansatzermittlung Rechnung zu tragen.

 

 

Der Gemeindeanteil aus dem Aufkommen aus der Einkommensteuer ist in Höhe von rd. 319.200,- € veranschlagt und liegt damit um ca. 26.900,- € unter dem voraussichtlichen Ergebnis des vorangegangenen Haushaltsjahres. Im Haushaltserlass geht das Innenministerium im lfd. Haushaltsjahr von einem kommunalen Anteil von rd. 779 Mio. EUR aus.

 

Aufgrund der wesentlich höheren Finanzkraft der Gemeinde fallen die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen 2010 für die Gemeinde weg. Die höheren Grund- / Garantiebeträge gemäß Haushaltserlass des Innenministeriums, die der Berechnung der Zuweisung zugrunde liegen, vermögen dies nicht aufzufangen. Die Beträge wurden für 2010 wie folgt festgesetzt:

 

            Grundbetrag:               904 EUR (Gemeindeschlüsselzuweisungen)

            Garantiebetrag:           607 EUR (Sonderschlüsselzuweisungen)

 

Die Gemeinde Nebel erhält aufgrund ihrer Steuerkraftmesszahl nur die Zuweisungen nach Grundbetrag, die Sonderzuweisungen nach Garantiebetrag entfallen aufgrund der zu hohen Steuerkraftwerte.

 

 

Die Konzessionsabgaben für die Elektrizitäts- und Erdgaslieferung werden jedoch voraussichtlich leicht absinken, da aufgrund der Energiepreise die Verbräuche der Haushalte weiterhin leicht rückläufig sind.

 

Finanzhaushalt:

 

 

Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Die Gemeinde Nebel hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2010 die nachstehenden erheblichen Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen:

 

 

Produkt 541001:

-Asphaltstraßen-

 

Für die Oberflächenentwässerung im Gewerbegebiet der Gemeinde Nebel wird ein Betrag in Höhe von 488.000 € eingeplant. Die ist in diesem Haushaltsjahr die größte Investition die durchgeführt werden sol.

 

Produkt 541001:

-Asphaltstraßen-

 

9.000,- € werden beim Produkt Asphaltstraßen für die Be- und Entladeräume im Gewerbegebiet (Uasterstigh) eingeplant

 

Produkt 111010:

-Gebäude und Liegenschftsmanagememt-

 

Im Produkt Liegenschaften wird die Einnahme von 421.600,- € für den Verkauf der alten Kurverwaltung ( Strunwai 8) eingeplant.

 

Produkt 126020:

-Gemeindefeuerwehr-

 

Für den Kauf späteren Kauf eines Löschfahrzeuges, legen die 3. Amrumer Gemeinden jedes Jahr 20.000,- € in einen sonder Topf. Dies wird auch in diesem Haushaltsjahr getahn.