Sitzung: 04.08.2004 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001460
Herr Schmidt berichtet, dass in dem Entwurf zum
Landesraumordnungsplan eine Definition zu Discountmärkten zu finden ist, die
lautet:
“Discountmärkte sind Supermärkte mit einem sich rasch umschlagenden
Sortiment, die sich durch weitgehenden Verzicht auf Dienstleistung, Service und
Ladeneinrichtung charakterisieren lassen. Die Strategie ist auf das bei
Massengütern vorwiegend rational geprägte Einkaufsverhalten – im Gegensatz zum
Erlebniseinkauf – ausgerichtet. Der konsequent eingehaltene Sortimentmix aus
schnelllebigen Produkten, hochwertigen Aktionsartikeln und aktuellen
Modeartikeln zu günstigen Preisen ist beim Verbraucher auf viel Gegenliebe
gestoßen. Aufgrund der möglichen Auswirkungen eines Discountmarktes auf die
Versorgungsstrukturen der Standortgemeinde wird zukünftig unabhängig von der
Verkaufsflächengröße die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich sein, um
mögliche Auswirkungen im Vorwege der Ansiedlung der Ansiedlung feststellen zu
können und Alternativstandworte zu lokalisieren. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass nicht in jedem Fall ein Discounter in den zentralen Versorgungsbereich
einer Gemeinde passt.“
Der Ausschuss stimmt der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes gemäß
Vorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung