Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Schmidt berichtet, dass in dem Entwurf zum Landesraumordnungsplan eine Definition zu Discountmärkten zu finden ist, die lautet:
Discountmärkte sind Supermärkte mit einem sich rasch umschlagenden Sortiment, die sich durch weitgehenden Verzicht auf Dienstleistung, Service und Ladeneinrichtung charakterisieren lassen. Die Strategie ist auf das bei Massengütern vorwiegend rational geprägte Einkaufsverhalten – im Gegensatz zum Erlebniseinkauf – ausgerichtet. Der konsequent eingehaltene Sortimentmix aus schnelllebigen Produkten, hochwertigen Aktionsartikeln und aktuellen Modeartikeln zu günstigen Preisen ist beim Verbraucher auf viel Gegenliebe gestoßen. Aufgrund der möglichen Auswirkungen eines Discountmarktes auf die Versorgungsstrukturen der Standortgemeinde wird zukünftig unabhängig von der Verkaufsflächengröße die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich sein, um mögliche Auswirkungen im Vorwege der Ansiedlung der Ansiedlung feststellen zu können und Alternativstandworte zu lokalisieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht in jedem Fall ein Discounter in den zentralen Versorgungsbereich einer Gemeinde passt.“

Der Ausschuss stimmt der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes gemäß Vorlage zu.


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung