Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„Es wird ein Vergabeausschuss eingerichtet, der aus dem Bürgermeister, seinem 1. und 2. Stellvertreter sowie dem Vorsitzenden des Finanzausschusses besteht. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind.“

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 


BgM Koßmann erläutert die Kriterien der GV bei der Auswahl von Mietern für Wohnungen.