Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.   Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nur von der Landesplanungsbehörde eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben worden, die sich auf die Sicherstellung der Dauerwohnnutzung bezog und die Plannummer eines alten Bebauungsplanes für diesen Bereich aus den 70er Jahren. Die inhaltlichen Punkte dieser Stellungnahme werden gemäß der oben unter a) Ziffer 1. und 2. gemachten Ausführungen abgewogen und berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Landesplanungsbehörde von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.   Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 12 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr östlich der Strandstraße in einer Tiefe von 50 m zwischen Rebbelstieg und Rugstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.   Die Begründung wird gebilligt.

4.   Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gemäß § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Nach eingehender Beratung wird der Vorlage einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:           11 Ja (a und b)