Sitzung: 03.03.2010 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001787/1
Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 12 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
ist nur von der Landesplanungsbehörde eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben
worden, die sich auf die Sicherstellung der Dauerwohnnutzung bezog und die
Plannummer eines alten Bebauungsplanes für diesen Bereich aus den 70er Jahren.
Die inhaltlichen Punkte dieser Stellungnahme werden gemäß der oben unter a)
Ziffer 1. und 2. gemachten Ausführungen abgewogen und berücksichtigt bzw.
teilweise berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Landesplanungsbehörde von diesem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der
Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 12 im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr östlich der Strandstraße in
einer Tiefe von 50 m zwischen Rebbelstieg und Rugstieg, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den
Beschluss der Stadtvertretung über den Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren nach §13a BauGB gemäß § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für
den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Nach eingehender Beratung wird der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja (a und b)