Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nordwestlich des Hafens und nördlich der Umgehungsstraße (L 214) im Bereich der Straßen Hemkweg, Koogskuhl und Kohharder Weg, jeweils beiderseits, wird BauGB der Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Planänderung wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen Regelungen zur Größe und Anzahl von Werbeanlagen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

6.    Der Entwurf zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nordwestlich des Hafens und nördlich der Umgehungsstraße (L 214) im Bereich der Straßen Hemkweg, Koogskuhl und Kohharder Weg, jeweils beiderseits, und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

7.    Der Entwurf zur vereinfachten Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Nach umfangreicher Diskussion und Erläuterung des Begriffs „Fremdwerbung“ wird der Vorlage einstimmig zugestimmt mit folgender Änderung:

 

Text – Teil B

„1. ... Fremdwerbung ist nur auf Branchen bezogen zulässig. Je ...“


Abstimmungsergebnis:           11 Ja (a, b und c)