Beschlussempfehlung an die
Stadtvertretung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Hemkweg und Achtern Diek südlich der Kläranlage, beiderseits des Ziegeleiweges wird der Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für
die Planänderung wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen
Regelungen zur Größe und Anzahl von Werbeanlagen im Sinne einer geordneten
städtebaulichen Weiterentwicklung und Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes.
3. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4. Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
5. Dieser
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Zu
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
6. Der Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Hemkweg und Achtern Diek südlich der Kläranlage, beiderseits des Ziegeleiweges und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
7. Der Entwurf zur vereinfachten Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Die Ausschussvorsitzende verweist auf die vorherige Diskussion. Dieser TOP wird gleichlautend wie TOP 8 einstimmig zugestimmt, so dass die Textfestsetzung wie folgt geändert wird:
Text – Teil B
„1. ... Fremdwerbung ist nur auf Branchen bezogen zulässig. Je ...“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja (a, b und c)