Die Ausschussvorsitzende berichtet von der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft und verweist auf den der Einladung beigefügten Vermerk. Es wird auf Nachfrage bestätigt, dass die genannte Vorgehensweise rechtlich möglich und vertretbar ist. Die Arbeitsgemeinschaft wird in nächster Zeit alle Planungsgebiete begehen und eine Bewertung der Gebäude vornehmen und im Ausschuss darüber berichten.