Dem Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird zugestimmt.


Bürgermeisterin Braun erläutert den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB anhand von Planzeichnungen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig