Herr Meer erläutert, dass der Beratungserlass zu Kleinwindkraftanlagen seit dem 02.02.2010 in seiner abschließenden Fassung in Kraft getreten sei. Der Beratungserlass beziehe sich hierbei lediglich auf geltendes Recht und solle den Bauaufsichtsbehörden als Arbeitshilfe bei der Abwicklung von Antragsverfahren dienen.

Die Zulässigkeit der Anlagen, bezogen auf die Insel Föhr, solle ferner Gegenstand eines Abstimmungsgesprächs mit dem Kreis Nordfriesland sein. Darin solle u.a. geklärt werden, ob auf den nordfriesischen Inseln Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von 30 m als "nicht raumbedeutsam" einzustufen seien, oder ob hier eine andere Grenze bei der Höhe anzunehmen sei. Auch sollen weitere Faktoren, welche die Zulässigkeit der Anlagen beeinflussen (z.B. Landschafts- und Naturschutz) erörtert werden. Nach dem Abstimmungsgespräch werde die Verwaltung die Gemeinden über das Ergebnis informieren.