Bürgermeister Juhl verliest ein Schreiben des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein. Es wird mitgeteilt, dass die überplante Fläche für das Neubaugebiet (2. Änderung des B-Planes 2) als archäologischer Fundplatz eingetragen sei. Bevor diese Fläche überbaut werden dürfe, müsse zunächst eine archäologische Voruntersuchung des Geländes vorgenommen werden. Die Kosten für eine solche Untersuchung müsse der Vorhabenträger übernehmen.

Bürgermeister Juhl wird Rücksprache mit Herrn Meer halten, um die nächsten Schritte abzustimmen.