Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die anliegende geänderte Haushaltssatzung des Amtes Föhr-Amrum für das Haushaltsjahr 2010 wird beschlossen.

 


Frau Gehrmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sie erklärt, dass gemäß Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland eine Kreditaufnahme für den Neubau und die Sanierung möglich sei. Aus diesem Grunde sei der Haushalt entsprechen überarbeitet worden.

 

A: Ergebnisplan:

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt nach dem zweiten Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt nur noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 111.500 EUR ab.

 

 

Die Summe der Finanzkraftzahlen 2010 ist gegenüber dem Vorjahr jedoch angestiegen, was von höheren eigenen Steuereinnahmen bei den Gemeinden zeugt. Tatsächlich liegen die Ist-Werte der Gewerbesteuereinnahmen der Quartale II und IV/ 2008 und I und II / 2009 weit über denen des Vorjahres. Der Hebesatz für die Amtsumlage soll jedoch beim Niveau des Vorjahres, also bei 47 %, auch in 2010 bestehen bleiben.

 

 

Gemeinden mit niedrigerer, gleicher oder geringfügig besserer Finanzkraft werden eine geringere Zahllast in ihren Haushalten wiederfinden, diejenigen mit erheblich höherer Finanzkraft leisten 2010 auch einen entsprechend höheren Umlageanteil.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über diese Unterschiede:

 

 

Gemeinde

 

Amtsumlage

2009

Amtsumlage

2010

Mehrbelastung

2010

Verringerung

2010

 

 

 

 

 

 

Amt

 

4.104.645

4.266.806

 

 

Alkersum

 

163.344

164.794

1.450

 

Borgsum

 

118.462

120.953

2.491

 

Dunsum

 

27.137

21.216

 

5.921

Midlum

 

127.889

131.868

3.979

 

Nieblum

 

241.515

229.961

 

11.554

Oevenum

 

168.531

167.820

 

711

Oldsum

 

193.599

196.423

2.824

 

Süderende

 

59.353

59.618

265

 

Utersum

 

146.323

146.656

333

 

Witsum

 

17.607

23.205

5.598

 

Wrixum

 

230.346

240.300

9.954

 

Wyk auf Föhr

 

1.699.379

1.765.908

66.529

 

Nebel

 

380.206

439.754

59.548

 

Norddorf

 

270.847

281.337

10.490

 

Wittdün

 

260.108

276.991

16.883

 

 

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 267.300 EUR. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes vollständig aus nicht monetären Abschreibungen besteht, die veranschlagten Abschreibungen also zu rd. 58 % erwirtschaftet werden. Folglich ist kein tatsächliches Defizit im Finanzhaushalt vorgetragen.

 

 

Dies impliziert folgende Feststellungen zum Planergebnis:

 

  1. Der Ergebnisplan produziert in der lfd. Verwaltungstätigkeit ein finanzielles Positivergebnis in Höhe von 155.800 EUR. (Aufstockung liquider Mittel).
  2. 2010 werden 58 % der Abschreibungen erwirtschaftet, sodass folglich
  3. zum Ausgleich weitere 42 % der Abschreibungen fehlen und keine Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden. Diese belasten zu 100 % den aus Vorjahren vorgetragenen Bestand an liquiden Mitteln.

 

 

Im Vergleich zum ersten Verwaltungsentwurf stellt sich der Ergebnishaushalt wesentlich besser dar. Als ursächlich hierfür ist die Umschichtung des Sanierungskostenbedarfs im Produkt 216001 (Schule Amrum) und 216002 / 217001 (Schulzentrum Wyk auf Föhr) in den Finanzhaushalt zu nennen. Weitere markante Maßnahmen, die nachfolgend dargestellt sind, wurden gem. Meldung der Bauverwaltung in das Folgejahr verschoben:

 

1. Heizungsanlage u.a. GS Wyk auf Föhr:                                            35.000 EUR

2. Neuausstattung Naturtheater dto.:                                                     20.000 EUR

3. Anstricharbeiten GS Föhr-Land (Midlum):                                         10.500 EUR

4. Außenfassade GS Föhr-Land (Süderende):                                      32.000 EUR

5. Fensteraustausch dto.:                                                                       45.000 EUR

 

Per Saldo ist der Ergebnishaushalt mithin um insgesamt 1.380.600 EUR gegenüber den bisherigen Ansätzen entlastet worden.

 

Die Entlastung für die Sanierungskosten bei den Schulbauten ist möglich aufgrund eines Erlasses des Innenministers Schleswig-Holstein nachdem abweichend von den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung für Sanierungsmaßnahmen bei Schulen als Pflichtaufgabe auch Investitionskredite aufgenommen werden dürfen, wenn und soweit es sich um unabweisbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Aufgabe handelt.

 Hinzu kommt, dass die Sanierungsmaßnahmen eng bis untrennbar mit der Neubaumaßnahme verbunden sind, sodass sich nach Fertigstellung ohnehin eine Neubewertung / Neuabschreibung der Baukörper ergibt.

 

 

Die Aufnahme eines Kassenkredites ist aufgrund der vorgenannten Ansatzveränderungen obsolet geworden. Der Ansatz wurde in der Haushaltssatzung entsprechend auf 0,- gesetzt, die vorher im Haushalt veranschlagten Zinsen hierfür wieder gelöscht.

 

 

B: Finanzplan:

 

 

Der Finanzplan weist nunmehr einen Bedarf an liquiden Mitteln in Höhe von rd. 4.052.800 EUR aus. Hiervon werden 3.500.000 EUR als Investitionsdarlehen realisiert, der Restbetrag von 552.800 EUR belastet den Kassenbestand des Amtes. Auch 2011 wird ein weiterer Kreditbedarf von 3.350.000 EUR erforderlich. (Hierin enthalten ist mit insgesamt 450.000 EUR der Umbau des Verwaltungstraktes und das Dach über der Hausmeisterei am Schulzentrum Wyk, sowie die Baumaßnahme „Sanierung / Neubau GHRS Amrum“ mit 6,4 Mio. EUR.

 

Aus den beiliegenden Hochrechnungen für die Darlehen der I-Bank und des freien Marktes geht ein in den kommenden 20 Jahren zu bedienender Zins- und Tilgungsdienst von durchschnittlich 478.700 EUR hervor.

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan (als Gesamtpläne),
  3. dem Teilfinanzplan 216001

 

Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2010 im Amtsausschuss erhält anschließend jedes Ausschussmitglied den Gesamthaushalt einschließlich aller Anlagen nach Ausarbeitung in gedruckter Form übersandt.

 


Abstimmungsergebnis:             15 Ja-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen