Herr Forstmann fragt nach dem Genehmigungsverfahren für den Neubau gegenüber Buurnstrat 7. Nach seiner Kenntnis würden die notwendigen Abstände nicht eingehalten. Weiterhin sei die Frage der Zuwegung z.B. im Brand- oder Rettungsfall ungeklärt, da der Grundstückseigentümer die Absicht geäußert habe, den vorhandenen Fußweg zu schließen.

 

Es wird die Vorgehensweise für Bauantragsverfahren dargestellt. Bauanträge würden durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum vorgeprüft und den Gemeindevertretungen für die gemeindliche Stellungnahme vorgelegt. Entspricht das geplante Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen, müsse zugestimmt werden. Letztendlich erteile der Kreis Nordfriesland die Baugenehmigung.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeindevertretung gemeinsam mit Herrn Meer eine Begehung des Stavenweges durchführt.