Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2010 wird der zweite Haushaltsplan der Gemeinde Wittdün auf Amrum nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes vorgelegt.

 

Der Produktkatalog der Gemeinde Wittdün auf Amrum (Stand Januar 2010) weist 27 Produkte aus. Der Haushaltsplan ist auf Produktebene aufgebaut.

 

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Wittdün auf Amrum stieg stark von 682 auf 708 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2009. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

Der Haushalt 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum kann aufgrund der Verlustzuweisungen wiederum nicht ausgeglichen vorgelegt werden. Die Belastungen durch die Verlustabdeckung der Amrum Touristik Wittdün betragen in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich 450.000 €. Der Fehlbetrag im Haushalt der Gemeinde ist mit 235.300,00 € ausgewiesen. Aus diesen Zahlen ist erkennbar, dass der Gemeindehaushalt ohne die Verlustzuweisung mehr als ausgeglichen dargestellt werden könnte. Ohne diesen Ausgleich hätte die Gemeinde einen nicht unerheblichen freien Finanzspielraum für Investitionen.

 

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagengrundlagen, d. h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 6.49 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2010 mithin rd. 276.991,00 € bei einem Umlagesatz von 47 %.

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (laufende Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen aus.

 

2010 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 235.300,00 €. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 18.700,00 € enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.260.800,00 € und die Auszahlungen auf 1.478.500,00 €. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 217.700,00 €.

 

Der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten weist einen Fehlbetrag in Höhe von 72.900,00 € aus. Die liquiden Mittel der Gemeinde Wittdün auf Amrum belaufen sich somit auf ein Minus von 290.600,00 €.

 

Nach Beratung über den Haushaltsplan 2010 hat der Finanzausschuss beschlossen, der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum die folgende Haushaltssatzung 2010 zur Beschlussfassung zu empfehlen:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom ........................ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                              1.261.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                1.497.200,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                235.300,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.260.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.478.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             109.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             182.800,-- EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    350 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              350 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                       350 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                  1.656.000,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                    2.151.200,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                          495.200,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              251.000,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                251.000,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      1.000.000,-- EUR

 

 

25946 Wittdün, den.......................

 

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Jungclaus)

 

 

 

Die GV beschließt einstimmig, die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2010 zu erlassen.