Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

2.   Der Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers sowie die Begründung werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geändert.

3.   Der geänderte Entwurf für den Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

4.   Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.


Die Verwaltung stellt den überarbeiteten Planentwurf für die erneute Auslegung vor. Im wesentlichen wurden aufgrund der Eingaben der ersten Auslegung sowie der überarbeiteten Planung seitens „föhreinander“ für das Wohnprojekt folgende Punkte geändert:

-          die Baugrenzen wurden an die überarbeitete Planung des Wohnprojektes angepasst,

-          die Art der baulichen Nutzung im Bereich des Wohnprojektes wurde ergänzt um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe mit Ausnahme von Ferienwohnungen,

-          das Maß der baulichen Nutzung im Bereich des allgemeinen Wohngebiet im Norden des Plangebiets wurde geändert (alt: GR 120, neu: GR 125),

-          die Festsetzungen zum Schallschutz wurden ergänzt gemäß der Empfehlungen des Schallgutachtens.

In Bezug auf die übrigen Eingaben wird auf den Abwägungsbericht (Anlage zur Vorlage Nr. 1778/1) verwiesen.

Nach kurzer Diskussion und der Anmerkung eines Ausschussmitglieds, dass die Baukörper vergleichsweise groß wirken, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:           8 Ja, 2 Enthaltungen

Klaus Herpich und Dirk Hartmann nehmen aus Gründen der Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil