Ein Ausschussmitglied berichtet, dass Anlieger des Stockmannswegs Teile der öffentlichen Wege in Ihre Grundstücke einbeziehen und nutzen.

Bürgermeister Lorenzen teilt mit, dass in einem solchen Falle seitens der Anlieger ein Antrag auf Sondernutzung der öffentlichen Flächen zu stellen sei. Sofern die Flächen nicht für öffentliche Stellplätze oder als Verkehrsflächen benötigt werden, kann die Nutzung gegen eine Sondernutzungsgebühr zugelassen werden. Der Antrag ist jährlich zu stellen.