Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nur von der Landesplanungsbehörde eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben worden, die sich auf die Sicherstellung der Dauerwohnnutzung bezog und die Plannummer eines alten Bebauungsplanes für diesen Bereich aus den 70er Jahren. Die inhaltlichen Punkte dieser Stellungnahme werden gemäß der oben unter a) Ziffer 1. und 2. gemachten Ausführungen abgewogen und berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Landesplanungsbehörde von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 12 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr östlich der Strandstraße in einer Tiefe von 50 m zwischen Rebbelstieg und Rugstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gemäß § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Nach Abstimmung nimmt Herr Schaper wieder an der Sitzung teil.


Herr Schaper verlässt aufgrund Befangenheit den Sitzungssaal.

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Stand des Planverfahrens

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 10.12.2009 ist u. a. der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für das o. a. Planverfahren gefasst worden. Danach sind eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Ferner ist die  öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt.

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

Im Verlauf der oben beschriebenen Verfahrensschritte sind nur Stellungnahmen von Behörden  eingegangen, die jedoch keine Bedenken vorgetragen haben.

Lediglich seitens der Landesplanungsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass die bestehenden und / oder geplanten Dauerwohnungen mittels geeigneter Instrumente möglichst langfristig gesichert werden sollten. Ferner verwies die Behörde auf den früheren Bebauungsplan Nr. 12, der Anfang der 70iger Jahre aufgestellt worden war. Dazu sind die folgenden Anmerkungen zu machen:

 

  1. Durch die Ausweisung eines WA-Gebiets in Verbindung mit einer Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten sowie der Begrenzung der Beherbergungsnutzung ist eine Sicherung der Dauerwohnnutzung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfolgt.

  2. Hinsichtlich der Plannummer 12 ist anzumerken, dass es bereits einmal einen Bebauungsplan Nr. 12 gegeben hat, auf dessen Grundlage die bauliche Entwicklung entlang der Strandstraße begonnen wurde. Dieser Plan ist jedoch nicht rechtkräftig geworden bzw. hatte formale Mängel, die seine Ungültigkeit deutlich machten. D. h. rechtlich hat es den Plan nicht gegeben. Von daher ist es sachgerecht, heute unter der damaligen Nummer den Plan neu aufzustellen.

 

Seitens der Nachbargemeinden sind keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen worden.

 

Auch von Privatpersonen sind keine Eingaben mit Anregungen und Bedenken innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

Die Auswertung der oben beschriebenen Stellungnahmen hat zu keinen inhaltlichen Änderungen an der Planung geführt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist nach der unter Punkt a) erfolgten Abwägung nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig