Anhand eines Lageplanes beschreibt R. Neumann die in Norddorf

bestehenden Flächen für die Ersatzwaldbildung. Eine Waldbildung

darf in diesem Bereich nur über eine natürliche Sukzession erfolgen,

d.h. aktive Maßnahmen wie z.B. Pflanzungen sind nicht erlaubt. Die

genannten Flächen stehen nicht in Konflikt mit dem von der Gemeinde

geplanten Naturerlebnispfad.