Anlässlich des Termins zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung am 07.09.2009 bzw. schriftlich wurden nachfolgende Anregungen vorge­bracht:

Niederschrift des Amtes Föhr - Amrum vom 07.09.2009 mit Erklärung von Herrn Arno Hinrichs,
Dünemwai 15, 25946 Norddorf auf Amrum

Abwägungsrelevanter Inhalt:
Aussage, dass der Einwender mit der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung des Grundstücks gegenüber dem Ual Öömrang Wiartshüs nicht einverstanden ist.

Beschluss: 6 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung
Da die Aussage, warum der Einwender mit der Bebauung des Grundstücks gegenüber dem Ual Öömrang Wiartshüs nicht einverstanden ist, nicht begründet wurde, kann eine Abwägung durch die Gemeinde und auch eine Gewichtung evtl. entgegenstehender öffentlicher oder privater Belange nicht erfolgen. Es bleibt dem Einwender unbenommen, anlässlich der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 8 gemäß § 3 Abs.2 BauGB seine Belange umfassend vorzu­tragen und seine Bedenken zu konkretisieren.

Niederschrift des Amtes Föhr - Amrum über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 07.09.2009 mit Antrag von Herrn Volker Peters, Bräätlun 15 / 15a, 25946 Norddorf auf Amrum

Abwägungsrelevanter Inhalt:
Antrag, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 302 zu erweitern, da die dortigen Ferienwohnungen an eine zeitgemäße Größe und Ausstattung angepasst bzw. vorhandene Gebäude zum Ansatz weiterer Ferienwohnungen aufgestockt oder angebaut werden sollen.

Beschluss: 6 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung
Dem Antrag wird nicht gefolgt. Zwischen dem im nördlichen Teilbereich überplanten Flurstück 386/51 und dem Grundstück des Einwenders besteht ein unbebauter Abstand von mehr als 80 m, sodass kein Bebauungszusammenhang e zeitgemäße Größe und Ausstattung erforderlich. An dem gegeben ist. Außerdem liegen die Flächen südlich der Straße Bräät­lun und östlich des Plangebietes außerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsgrenzen und sind im Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ in der derzeit rechtswirksamen Fassung nicht als Bau­fläche dargestellt.
Die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 vorgesehene bauliche Entwicklung grenzt dagegen unmittelbar an den Bebauungszusammenhang, ist noch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen und zur Erhaltung eines Hotels als gewerblich-touristischer Infrastruktur zur Anpassung der Hotelzimmer an einbeste­henden und innerhalb des Bebauungszusammenhanges gelegenen Baukörper des Ual Öömrang Wiartshüs können wegen der Einhaltung ausreichender Abstände zu anderen Gebäuden mit Reet­bedachung sowie zu den Grundstücksgrenzen keine Anbauten zur Erhaltung des betriebswirtschaft­lich erforderlichen Bestandes an Vermietungseinheiten geschaffen werden.
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