Sitzung: 23.03.2010 Gemeindevertretung
Anlässlich des Termins zur frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung am 07.09.2009 bzw. schriftlich wurden nachfolgende
Anregungen vorgebracht:
Niederschrift des Amtes Föhr - Amrum vom 07.09.2009 mit Erklärung von Herrn
Arno Hinrichs,
Dünemwai 15, 25946 Norddorf auf Amrum
Abwägungsrelevanter Inhalt:
Aussage, dass der Einwender mit der Ausnahmegenehmigung für die Bebauung des
Grundstücks gegenüber dem Ual Öömrang Wiartshüs nicht einverstanden ist.
Beschluss: 6 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung
Da die Aussage, warum der Einwender mit der Bebauung des Grundstücks gegenüber
dem Ual Öömrang Wiartshüs nicht einverstanden ist, nicht begründet wurde, kann
eine Abwägung durch die Gemeinde und auch eine Gewichtung evtl.
entgegenstehender öffentlicher oder privater Belange nicht erfolgen. Es bleibt
dem Einwender unbenommen, anlässlich der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
zum Bebauungsplan Nr. 8 gemäß § 3 Abs.2 BauGB seine Belange umfassend vorzutragen
und seine Bedenken zu konkretisieren.
Niederschrift des Amtes Föhr - Amrum über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit am 07.09.2009 mit Antrag von Herrn Volker Peters, Bräätlun 15 /
15a, 25946 Norddorf auf Amrum
Abwägungsrelevanter Inhalt:
Antrag, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 bis zur östlichen Grenze
des Flurstücks 302 zu erweitern, da die dortigen Ferienwohnungen an eine
zeitgemäße Größe und Ausstattung angepasst bzw. vorhandene Gebäude zum Ansatz
weiterer Ferienwohnungen aufgestockt oder angebaut werden sollen.
Beschluss: 6 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung
Dem Antrag wird nicht gefolgt. Zwischen dem im nördlichen Teilbereich
überplanten Flurstück 386/51 und dem Grundstück des Einwenders besteht ein
unbebauter Abstand von mehr als 80 m, sodass kein Bebauungszusammenhang e
zeitgemäße Größe und Ausstattung erforderlich. An dem gegeben ist. Außerdem
liegen die Flächen südlich der Straße Bräätlun und östlich des Plangebietes
außerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsgrenzen und sind im Flächennutzungsplan
„Insel Amrum“ in der derzeit rechtswirksamen Fassung nicht als Baufläche
dargestellt.
Die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 vorgesehene bauliche
Entwicklung grenzt dagegen unmittelbar an den Bebauungszusammenhang, ist noch
als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen und zur Erhaltung eines
Hotels als gewerblich-touristischer Infrastruktur zur Anpassung der Hotelzimmer
an einbestehenden und innerhalb des Bebauungszusammenhanges gelegenen
Baukörper des Ual Öömrang Wiartshüs können wegen der Einhaltung ausreichender
Abstände zu anderen Gebäuden mit Reetbedachung sowie zu den Grundstücksgrenzen
keine Anbauten zur Erhaltung des betriebswirtschaftlich erforderlichen
Bestandes an Vermietungseinheiten geschaffen werden.
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