a.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Herren Arno Hinrichs und Volker Peters sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Außerdem ist der Eigentümer des Ual Öömrang Wiartshüs von dem Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein sowie der Unteren Wasserbehörde des Kreises Nordfriesland in Kenntnis zu setzen.
b.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gebiet beiderseits der Straße Bräätlun am Hotelstandort Ual Öömrang Wiartshüs“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung und des Umweltberichtes dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
c.  
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gebiet beiderseits der Straße Bräätlun am Hotelstandort Ual Öömrang Wiartshüs“ der Ge­meinde Norddorf auf Amrum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung und des Umweltberichtes dazu nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszu­legen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
d.  
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird weiterhin beauftragt, die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB durchzuführen.

Beschluss: 6 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung

Auf Nachfrage von GV Johannsen bestätigt R. Neumann, dass durch den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit Herrn Decker kein Kopplungsgeschäft entsteht.