Sitzung: 23.03.2010 Gemeindevertretung
a.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Herren Arno
Hinrichs und Volker Peters sowie diejenigen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die anlässlich des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der
Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Außerdem ist der Eigentümer des Ual Öömrang Wiartshüs von dem Ergebnis der
Abwägung zu den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamtes
Schleswig-Holstein sowie der Unteren Wasserbehörde des Kreises Nordfriesland in
Kenntnis zu setzen.
b.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gebiet beiderseits der Straße Bräätlun
am Hotelstandort Ual Öömrang Wiartshüs“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung und des Umweltberichtes dazu
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
c.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird beauftragt, die Entwürfe des
Bebauungsplanes Nr. 8 „Gebiet beiderseits der Straße Bräätlun am Hotelstandort
Ual Öömrang Wiartshüs“ der Gemeinde Norddorf auf Amrum, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung und des
Umweltberichtes dazu nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB zu
beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
d.
Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird weiterhin beauftragt, die
Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB durchzuführen.
Beschluss: 6 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung
Auf Nachfrage von GV Johannsen bestätigt R. Neumann, dass durch den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit Herrn Decker kein Kopplungsgeschäft entsteht.