Bürgermeister Riewerts berichtet, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Beschwerden bezüglich der in der Gemeinde Nieblum aufgebauten Aufsteller gekommen ist.

Die Gemeindevertreter diskutieren ausführlich die Problematik und gelangen zu dem Beschluss, dass die Gewerbetreibenden anzuschreiben sind und denen in diesem Schreiben mitzuteilen ist, dass mit Aufstellern aus ortsgestalterischer Sicht ausschließlich auf dem eigenen Grundstück vor dem betreffenden Gewerbebetrieb Werbung zu betreiben ist und Öffentliche Flächen hiervon freizuhalten sind.

 

Die Gewerbetreibenden sollen gebeten werden sich zukünftig an diese Regelung zu halten, insbesondere um ein Ausufern dieser Aufsteller im Ortsbild aber auch ein striktes Eingreifen seitens der Gemeinde diesbezüglich zu vermeiden.