Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1.
Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das Gebiet zwischen
Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, insbesondere für den
zeichnerischen Teiländerungsbereich südlich der Waldstraße zwischen dem Seeweg
(im Osten) und der Verlängerung der Straße Schmalstieg nach Süden bis zu einer
Tiefe von ca. 65 m (im Westen) und einer Parallelen südlich zur Waldstraße im
Abstand von ca. 65 m (Flurstücke Nrn. 189, 191, 276 und 258)
Zu b)
Festlegung der Planungsziele
- Es
werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
Für den gesamten Plangeltungsbereich
a)
Zulassung auch geneigter Dachformen unter der Voraussetzung,
dass die baulichen Ausnutzungsmöglichkeiten sich nicht verändern.
Für den Teiländerungsbereich:
b) Erhaltung der Nutzbarkeit bestehender Wohngebäude unter Berücksichtigung zeitgemäßer Umgestaltungsmöglichkeiten;
c) Regelung des Maßes der Nutzung unter Berücksichtigung des Bestandes und der bisherigen planungsrechtlichen Regelungen;
d)
Neufestlegung der Festsetzungen zur Anzahl der Geschosse sowie
zur Dachgestaltung (Dachform, Dachneigung, Dachdeckung);
3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische
Bauamt beauftragt.
4.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen
Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).
STV Lorenzen bittet den Punkt 2.a) der Beschlussempfehlung aufgrund seiner Befangenheit gesondert abzustimmen. Dem wird ohne gesonderte Abstimmung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Punkt 2a):
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
STV Lorenzen war während der Abstimmung zu diesem Punkt nicht anwesend. Anschließend wurde ihm das Abstimmungsergebnis mitgeteilt.