Beschluss: geändert beschlossen

Herr Koch trägt vor, dass der Winterdienst zum Jahreswechsel 2009 / 2010 unter erschwerten Bedingungen stattgefunden habe, da dieser im wesentlichen ohne Streusalzeinsatz durchgeführt wurde. Lediglich an besonders gefährdeten Stellen wurde Streusalz eingesetzt. Er weist darauf hin, dass die Arbeit des beauftragten Betriebs Grün-Bau wesentlich erleichtert würde, wenn Streusalz in größerem Umfang eingesetzt werden könne. Die früher üblichen Streugeräte seien inzwischen durch modernere ersetzt worden, welche nun eine wesentlich genauere Dosierung der Salzmenge ermöglichen und bittet darum, entsprechende Regelungen zu verabschieden. Ihm liege derzeit keine schriftliche Angabe dazu vor, wann und in welchem Umfang genau der Einsatz von Streusalz zugelassen werden kann.

 

Die Verwaltung erläutert aufgrund der offensichtlich bestehenden Unklarheiten die in den vergangenen Jahren beschlossenen Regelungen. Ein Streusalzverbot wurde ursprünglich im Jahre 1981 erlassen, diese wurde dann im Jahr 1985 so modifiziert, dass (salzhaltiger) Seesand als Streugut erlaubt wurde. Im Jahr 1995 wurde dann eine Änderung beschlossen, nach der bei besonders gefährlichen Situationen bzw. an solchen Orten ausnahmsweise mit Salz gestreut werden darf. Ergänzt wurde diese Regelung im Jahr 1996 durch den Zusatz, dass Streusalz lediglich gegen Eisglätte, nicht jedoch gegen Schnee eingesetzt werden darf.

 

Nach einer ausführlichen und kontroversen Diskussion mit Beiträgen aus allen Fraktionen sowie von geladenen Gästen stellt der Bauausschuss fest, dass die bislang geltenden Regelungen einen guten Kompromiss zwischen Umweltschutz auf der einen und Verkehrssicherheit auf der anderen Seite darstellen. Es wird jedoch hervorgehoben, dass im vergangenen Winter in einigen Fällen Anwohner trotz Aufforderungen ihrer Straßenreinigungspflicht (Schneeräumen) nicht nachgekommen sind.

 

Abschließend wird festgehalten, dass eine generelle Aufhebung des Verbots eine Vorbildwirkung für die Anwohner haben würde, wodurch eine wesentlich größere Menge Salz im Winterdienst eingesetzt würde als lediglich das von Grün-Bau beantragte Kontingent.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zwecks Klarstellung der Regelungen zum Streusalzeinsatz die Straßenreinigungssatzung bis zum 1.10.2010 so anzupassen, dass Streusalz eingesetzt werden darf, wenn andere Mittel zur Beseitigung der Glätte nicht greifen würden. Ferner wird empfohlen, eine Bußgeldregelung aufzunehmen, um die Straßenreinigungspflicht der Anwohner durchsetzen zu können.


Abstimmungsergebnis:           12 Ja