Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum beschließt nach Beratung den Erlass der folgenden:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Nieblum
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06 April 2010 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde -folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung lassen:
§
1
Mit dem
Nachtragswirtschaftsplan des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes
einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt
auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
im Vermögensplan
die Einnahmen 120.000,- 0,- 772.500,- 892.500,-
die Ausgaben 120.000,- 0,- 772.500,- 892.500,-
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 400.000 EUR auf 520.000,- EUR.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung
wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom
________________ 2010 (AZ: __________________) erteilt.
25938 Nieblum, den 06. April 2010.
Der
Bürgermeister
(LS) gez.: Riewerts
Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000043.
Für den Umbau des Haus des Gastes müssen aufgrund gestiegener Kosten zusätzliche 120.000 € in den Haushalt des laufenden Jahres eingeplant werden. Diese sollen ebenso wie die bereits veranschlagten 400.000 € über einen Kredit finanziert werden.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen