Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.05.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 für einen überwiegend bebauten Bereich zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kiefernweg aufzustellen; dieses wurde anschließend ortsüblich bekannt gemacht.

Aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden ist am 01.01.2007 eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft getreten mit der Zielsetzung, die Innenentwicklung von Orten durch eine Vereinfachung des Bauplanungsrechts und eine Beschleunigung des Verfahrens zu stärken. Der Bestand im Plangebiet sowie die zwischenzeitlich gewählte Abgrenzung erfüllen nach erfolgter Vorabstimmung mit Vertretern des Kreises Nordfriesland die Voraussetzungen, die an die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB 2007 zu stellen sind. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB kann im beschleunigten Verfahren verzichtet werden.

Die Umstellung auf das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung von 2007 sollte durch eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erfolgen und erfordert eine entsprechende Bekanntmachung, durch welche die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt werden.

Beschlussfassung: Einstimmig

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11 „Gebiet zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kiefernweg“ als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB 2007 aufzustellen.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.