Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

 

 

 

 


Aufgrund des § 22 GO waren die folgenden Gemeindevertreter/innen  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:    GV Martin Drews

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde benötigt für den lokalen Bauhof  dringend ein neues Werkstattgebäude, da aus Sicherheitsgründen die Nutzung der vorhandenen Werkstatt untersagt wurde. Geplant ist, dass der Neubau zusätzlich den Lager/Logistikraum der Abschnittsführungsstelle des Katastrophenschutzes für Amrum mit aufnimmt. Die städtebaulichen Zielsetzungen, die in der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7  formuliert wurden, bleiben vollständig in ihren Grundzügen erhalten.  Das bestehende Baufenster wird lediglich um 5 m nach Westen  vergrößert. Diese Vergrößerung dient der Vermeidung einer Grenzbebauung durch den Baukörper. Der ursprünglich zu erstellende Knick im Westen des Plangebietes soll wegfallen. Der Knick ist nicht als Ausgleichsmaßnahme erforderlich,  da der Ausgleich ausschließlich außerhalb des Plangebietes erfolgte.    

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Nebel für das Gebiet südlich der Ortslage Süddorf, zwischen den Straßen „Waasterstigh“ (L215) und „Uasterstigh“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1  BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

GV Drews nimmt wieder an der Sitzung teil.