Sitzung: 27.04.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Gemeindevertretung liegt folgende Beschlussvorlage über den Erlass der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Norddorf auf Amrum vor:
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 91.400 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 885 (!) Mio. EUR.
Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan um 29.900 EUR unter dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 67,3 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Norddorf auf Amrum einen Verlust erfährt. Abzuziehen sind allerdings noch die Tilgungsleistungen in Höhe von 18.300 EUR, sodass der tatsächliche Verlust bei rd. 48.200 EUR liegt.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Norddorf auf Amrum Ende 2010 mit großer Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis, bzw. einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.
Für die Neubeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges wurden unter Produkt 126020 ein Betrag in Höhe von 190.000,00 Euro in den Hauhalt eingesetzt. Ein Antrag auf Bezuschussung aus der Feuerschutzsteuer ist ebenfalls schon gestellt wurden. Da man aber noch keine feste Aussage über die Zuweisung der Feuerschutzsteuer erhalten kann, wurde vorsorglich der komplette Betrag von 190.000,00 in den Haushalt eingesetzt.
Die drei Amrumer Gemeinden haben eine Sonderrücklage für den Kauf von späteren Löschfahrzeugen eingerichtet, in die jährlich 20.000 € von jeder Gemeinde eingezahlt wird. Dies wird auch in diesem Haushaltsjahr geschehen.
Unter dem Produkt 541001 wurde bei dem Bilanzkonto 04500000 für das Haushaltsjahr 2010 ein Betrag in Höhe von 1.820.000,00 € für den Ausbau des Strunwai eingeplant.
Die Neuinvestition „Ausbau Strunwai“ bedarf der Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde die Maßnahme aufgrund des hohen Investitions-Volumens nicht mit Eigenmitteln finanzieren kann.
Für die Neubeschaffung von Straßenlaternen werden 15.000,00 Euro in den Haushalt 2010 eingeplant.
Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.
Die Gemeinde erhält allerdings aufgrund des hohen Ist-Ergebnisses bei der Gewerbesteuer 2008 / 2009 in diesem Haushaltsjahr keine Schlüsselzuweisungen, sondern führt eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von rd. 600 EUR an den Landeshaushalt ab.
Laut Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Norddorf auf Amrum vom 16.02.2010 werden die Immobilien „Abenteuerland“, „Werkhalle“ und „Minigolfplatz“ aus dem Vermögen der Gemeinde an das Vermögen der Amrum Touristik Norddorf übertragen.
Aus diesem Grund werden die Ansätze für das Haushaltsjahr 2010 in die Produktsachkonten „Mieten und Pachten“, „Unterhaltung“ und „Bewirtschaftung“ mit 0 Euro geplant.
Diese Immobilien werden ab 2010 im Wirtschaftsplan veranlagt.
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Norddorf auf Amrum
für
das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 27. April 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 882.900,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 974.300,-- EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 91.400,--
EUR
2.
im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 872.700,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 902.600,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 1.839.500,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
auf 2.078.300,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.820.000,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§
5
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 921.700,-- EUR
die Aufwendungen auf 901.900,--
EUR
der Jahresgewinn auf 19.800,--
EUR
der Jahresverlust auf 0,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 597.400,-- EUR
die Ausgaben auf 597.400,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000,--
EUR
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit
Verfügung des Landrates vom ________________ 2010 (AZ: __________________)
erteilt.
25946 Norddorf auf Amrum, den 27.
April 2010.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Koßmann
Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch Herren Schmidt und anschließender Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Naaß und Herr Schmidt verlassen den Sitzungssaal.