Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Gemeindevertretung liegt folgende Beschlussvorlage über den Erlass der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Norddorf auf Amrum vor:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 91.400 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 885 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan um 29.900 EUR unter dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 67,3 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Norddorf auf Amrum einen Verlust erfährt. Abzuziehen sind allerdings noch die Tilgungsleistungen in Höhe von 18.300 EUR, sodass der tatsächliche Verlust bei rd. 48.200 EUR liegt.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Norddorf auf Amrum Ende 2010 mit großer Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis, bzw. einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Für die Neubeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges wurden unter Produkt 126020 ein Betrag in Höhe von 190.000,00 Euro in den Hauhalt eingesetzt. Ein Antrag auf Bezuschussung aus der Feuerschutzsteuer ist ebenfalls schon gestellt wurden. Da man aber noch keine feste Aussage über die Zuweisung der Feuerschutzsteuer erhalten kann, wurde vorsorglich der komplette Betrag von 190.000,00 in den Haushalt eingesetzt.

 

Die drei Amrumer Gemeinden haben eine Sonderrücklage für den Kauf von späteren Löschfahrzeugen eingerichtet, in die jährlich 20.000 € von jeder Gemeinde eingezahlt wird. Dies wird auch in diesem Haushaltsjahr geschehen.

 

Unter dem Produkt 541001 wurde bei dem Bilanzkonto 04500000 für das Haushaltsjahr 2010 ein Betrag in Höhe von 1.820.000,00 € für den Ausbau des Strunwai eingeplant.

Die Neuinvestition „Ausbau Strunwai“  bedarf der Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde die Maßnahme aufgrund des hohen Investitions-Volumens nicht mit Eigenmitteln finanzieren kann.

 

Für die Neubeschaffung von Straßenlaternen werden 15.000,00 Euro in den Haushalt 2010 eingeplant.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält allerdings aufgrund des hohen Ist-Ergebnisses bei der Gewerbesteuer 2008 / 2009 in diesem Haushaltsjahr keine Schlüsselzuweisungen, sondern führt eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von rd. 600 EUR an den Landeshaushalt ab.

 

Laut Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Norddorf auf Amrum vom 16.02.2010 werden die Immobilien „Abenteuerland“, „Werkhalle“ und „Minigolfplatz“ aus dem Vermögen der Gemeinde an das Vermögen der Amrum Touristik Norddorf übertragen.

Aus diesem Grund werden die Ansätze für das Haushaltsjahr 2010 in die Produktsachkonten „Mieten und Pachten“, „Unterhaltung“ und „Bewirtschaftung“ mit 0 Euro geplant.

Diese Immobilien werden ab 2010 im Wirtschaftsplan veranlagt.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. April 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 882.900,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   974.300,-- EUR

                        einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                        einem Jahresfehlbetrag von                                                  91.400,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             872.700,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             902.600,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf          1.839.500,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf          2.078.300,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          1.820.000,-- EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                          0,-- EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                         0,-- EUR

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                  260 %

     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            280 %

2.  Gewerbesteuer                                                                                                    320 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.       im Erfolgsplan

          die Erträge auf                                                                                     921.700,-- EUR

          die Aufwendungen auf                                                                       901.900,-- EUR

          der Jahresgewinn auf                                                                           19.800,-- EUR

          der Jahresverlust auf                                                                                     0,-- EUR

 

2.       im Vermögensplan

          die Einnahmen auf                                                                              597.400,-- EUR

          die Ausgaben auf                                                                                597.400,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                        0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                          0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                              150.000,-- EUR

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Landrates vom ________________ 2010 (AZ: __________________) erteilt.

 

 

 

25946 Norddorf auf Amrum, den 27. April 2010.

 

                                                                                                   Der Bürgermeister

                                                                            (LS)

                                                                                                   gez.: Koßmann

 

 

 

Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch Herren Schmidt und anschließender Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Herr Naaß und Herr Schmidt verlassen den Sitzungssaal.