Aufgrund des § 22 GO sind folgende GV von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Carmen Klein, Ralf Klein.

 

Die GV nimmt die Planung ohne Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Die genannten GV nehmen wieder an der Sitzung teil.