Sitzung: 05.05.2010 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001562/2
Beschlussempfehlung:
Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf für den künftigen Bebauungsplan Nr.
45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem
städtischen Grünstreifen sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Diese Planung tritt an die Stelle der zugleich
aufzuhebenden Regelungen des Durchführungsplanes Nr. 2 für das Gebiet umgrenzt
von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen.
3. Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Herr Schmidt berichtet über den aktuellen Verfahrensstand Bebauungsplan Nr. 45 / Aufhebung Durchführungsplan Nr. 2. Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.
Über den Inhalt der Beschlussvorlage hinaus erläutert Herr
Schmidt folgende Änderungen für den Bplan Nr. 45, welche sich aus der
frühzeitigen Beteiligung ergeben haben:
-
Gemäß Anregung der unteren Denkmalschutzbehörde
werden einige Baufluchten durch Baulinien festgesetzt.
-
Das ehemalige Feuerwehrhaus wird in das WA
einbezogen und mit Baugrenzen umfasst.
-
Ferienwohnungen werden im WA als nicht störende
Gewerbebetriebe zugelassen.
-
Bei genehmigten Bestandsgebäuden, welche unter
die Erhaltungssatzung fallen, ist eine Überschreitung des Maßes der baulichen
Nutzung zulässig, wenn Umnutzungen im Bestand vorgesehen sind oder ein z.B.
durch Brand zerstörtes Gebäude in gleichem Umfang wieder errichtet werden soll.
- Solaranlagen sind an Gebäuden, welche unter die Erhaltungssatzung fallen, nur zulässig, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar sind.
Alle 3 Punkte werden gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja
Herr Lorenzen und Herr Christiansen nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.