Sitzung: 05.05.2010 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001809
Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Parkstraße, Stockmannsweg bis zum Strand wird der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr unter Einbeziehung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
Für die Planung werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2.
Es werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umgestaltung eines Straßenraumes mit den angrenzenden
Grünbereichen zu einem Erlebnisraum mit attraktiver Aufenthaltsqualität zur
Weiterentwicklung der touristischen Nutzung im Rahmen einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung geschaffen. Dies bedeutet u. a.
- Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“,
- Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche Parkanlage/Erlebniswald,
- Festlegung von überbaubaren Flächen für bauliche Anlagen wie z. B.
Toilettengebäude, Liegehalle,
Aussichtsturm im nördlichen Bereich sowie Holzpodeste
und Treppenanlagen im südlichen Bereich
zum Strand,
- Klärung der Ausgleichsfragen (Wald) und der Belange des Küstenschutzes.
3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das
Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4.
Von der öffentlichen Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13a
BauGB abgesehen.
5.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen
(gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Zu
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
6.
Der Entwurf für die 6. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr unter Einbeziehung von
Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet
der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Parkstraße, Stockmannsweg bis zum
Strand und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
7. Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Herr Schmidt berichtet über den aktuellen Verfahrensstand zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 18. Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.
In der anschließenden Aussprache wird die Festsetzung des Stockmannswegs als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ diskutiert. Herr BM Lorenzen erläutert, dass die Förderfähigkeit des Projektes unter anderem davon abhinge, diesen Abschnitt für den KFZ-Verkehr zu sperren.
Das Plankonzept wird befürwortet und gemäß Vorlage beschlossen.
Alle 3 Punkte werden gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja, 1 Enthaltung