Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Parkstraße, Stockmannsweg bis zum Strand wird der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr unter Einbeziehung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt.


Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.    Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung eines Straßenraumes mit den angrenzenden Grünbereichen zu einem Erlebnisraum mit attraktiver Aufenthaltsqualität zur Weiterentwicklung der touristischen Nutzung im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen. Dies bedeutet u. a.

- Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“,
- Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche Parkanlage/Erlebniswald,
- Festlegung von überbaubaren Flächen für bauliche Anlagen wie z. B.
  Toilettengebäude, Liegehalle, Aussichtsturm im nördlichen Bereich sowie Holzpodeste
  und Treppenanlagen im südlichen Bereich zum Strand,
- Klärung der Ausgleichsfragen (Wald) und der Belange des Küstenschutzes.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
(gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

6.    Der Entwurf für die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr unter Einbeziehung von Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Parkstraße, Stockmannsweg bis zum Strand und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

7.    Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.


Herr Schmidt berichtet über den aktuellen Verfahrensstand zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 18. Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.

 

In der anschließenden Aussprache wird die Festsetzung des Stockmannswegs als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ diskutiert. Herr BM Lorenzen erläutert, dass die Förderfähigkeit des Projektes unter anderem davon abhinge, diesen Abschnitt für den KFZ-Verkehr zu sperren.

 

Das Plankonzept wird befürwortet und gemäß Vorlage beschlossen.

 

Alle 3 Punkte werden gemeinsam abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           11 Ja, 1 Enthaltung