Herr Schmidt teilt mit, dass die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium genehmigt worden ist. Damit kann jetzt auch der B-Plan Nr. 33 rechtskräftig gemacht werden.

Hinsichtlich der gewünschten Beschilderung für das Gebiet „Näshörn“ hat das Nationalparkamt es abgelehnt, ein Hinweisschild zu errichten. Da es vor kurzem bei einer Führung zu einem Disput hinsichtlich der Zuständigkeit des Nationalparkamtes gekommen ist, wird das Nationalparkamt künftig nur für seinen Zuständigkeitsbereich Hinweisschilder aufstellen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es für ein solches Schild Zuschüsse bzw. Fördermittel oder Sponsoren gibt.