Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet Flurstück 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Grat Kanal), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum hatte am 24.02.2010 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 02.03.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 08.03.2010 bis zum 12.04.2010 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig (9 ja)