Sitzung: 02.06.2010 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001762/2
Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der
eingegangenen Anregungen
1.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 28.
April 2010 bis zum 31. Mai 2010 sind keine Anregungen vorn Privatpersonen
vorgebracht worden.
2.
Im Verlauf der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach §§ 3 (2) und 4 BauGB ist nur von Seiten des Kreisbauamtes eine
Anregung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 eingegangen,
wonach der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an diese
Bebauungsplanänderung anzupassen ist. Diese Anregung wird berücksichtigt und
die Begründung sinngemäß geändert.
Weitere Änderungen am bisherigen Planentwurf sind nicht erforderlich. Die
Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
3.
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie
nach § 84 der Landesbauordnung be-schließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk
auf Föhr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet zwischen den Straßen Haidweg, Strandstraße, Lerchenweg und
Fehrstieg, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text (Teil B), als Satzung.
4.
Die Begründung dazu wird gebilligt.
5.
Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 41 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen
Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten
ist.
Die Ausschussvorsitzende stellt die Tischvorlage vor. Herr
Schmidt berichtet, dass bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nur
vom Kreisbauamt darauf hingewiesen worden ist, dass entgegen den
Ausführungen unter Punkt 6 der Begründung der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung anzupassen ist (siehe § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Weitere
inhaltlich bedeutsame Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belang sind nicht
eingegangen. Der Vorlage wird einschließlich der kursiv dargestellten Änderung
einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja