Sitzung: 09.09.2004 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Herr Niebuhr verweist auf den Antrag des HGV vom 23.08.2004
auf Öffnung der Wyker Fußgängerzone in den Wintermonaten. Dieses Anliegen ist
bereits vor einigen Jahren mit einem negativen Ergebnis geprüft worden. Auch
aufgrund dieses Antrages ist über dem Straßenverkehrsamt in Husum die
rechtliche Prüfung beim Innenminister SH erfolgt. Ergebnis ist, dass ein
gewidmeter Fußweg nicht zeitweise durch Entfernung der entsprechenden
Verkehrszeichen zu einer Fahrbahn für Kraftfahrzeuge gemacht werden darf. Für
die Entwidmung von einer Fahrstraße zu einem Fußweg bedurfte es seinerzeit
nicht nur eines niveaugleichen Umbaus der ehemaligen Fahrbahnoberfläche, sondern
es war auch ein kompliziertes Entwidmungsverfahren erforderlich, in dem mehrere
Veröffentlichungs- und Rechtsmittelfristen zu beachten waren. Es wurde
seinerzeit gegen diese Entwidmung von einigen Anwohnern der Innenstadt Klage
vor dem Verwaltungsgericht angestrengt, das jedoch die Rechtsgültigkeit der
Maßnahme bestätigte. Zu einer jahreszeitlich unterschiedlichen Nutzung der
Fußgängerzone wäre somit nach dem Straßen- und Wegegesetz SH alle sechs Monate
ein neues Widmungs- und Entwidmungsverfahren im regelmäßigen Wechsel
erforderlich. Jedes Verfahren erfordert aber mit allen Veröffentlichungs- und
Rechtsmittelfristen fast sechs Monate bis zum Abschluss, sofern keine
Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Rückbau der Fußgängerzone zur Fahrbahn ist bereits wegen der rechtlichen
Unmöglichkeit einer Widmung für Kfz.-Verkehr nicht mehr geprüft worden. Die
Straßenverkehrsbehörde verweist aber darauf, dass die Innenstadt in dieser
Ausbauform für den uneingeschränkten Kraftfahrzeugverkehr nicht freigegeben
werden könnte. Es müsste, wenn jedermann in die Fußgängerzone einfahren könnte,
für den gesamten Fußgängerbereich ein absolutes Halteverbot angeordnet werden,
weil Parkplätze an Fahrbahnrändern nicht mehr zur Verfügung stehen und nur dort
geparkt werden könnte, wo in diesem Falle die Fußgänger ihren Weg suchen
müssten.
Stv Nahmens fragt, ob nicht im Winter wenigstens Fahrräder zugelassen werden
könnten. Die Antwort darauf ist, dass auch für Fahrräder als zugelassene
Fahrzeuge eine besondere Widmung erfolgen muss, die dann ganzjährig und nicht
nur zu bestimmten Jahreszeiten gilt. Eine Zulassung von Fahrräder in
Fußgängerzonen ist nicht unüblich, wird z.B. seit Jahren in Radolfzell am
Bodensee praktiziert. Ob dies auch in Wyk auf Föhr eingeführt werden soll,
müsste die Stadtvertretung mit einem besonderen Widmungsbeschluss
entscheiden.
Einstimmiger Beschluß
Der Antrag des HGV wird abgelehnt. Die Fußgängerzone soll nicht
jahreszeitlich unterschiedlich gewidmet und im Winterhalbjahr nicht für den
Kfz.-Verkehr zugelassen werden.