Herr Niebuhr verweist auf den Antrag des HGV vom 23.08.2004 auf Öffnung der Wyker Fußgängerzone in den Wintermonaten. Dieses Anliegen ist bereits vor einigen Jahren mit einem negativen Ergebnis geprüft worden. Auch aufgrund dieses Antrages ist über dem Straßenverkehrsamt in Husum die rechtliche Prüfung beim Innenminister SH erfolgt. Ergebnis ist, dass ein gewidmeter Fußweg nicht zeitweise durch Entfernung der entsprechenden Verkehrszeichen zu einer Fahrbahn für Kraftfahrzeuge gemacht werden darf. Für die Entwidmung von einer Fahrstraße zu einem Fußweg bedurfte es seinerzeit nicht nur eines niveaugleichen Umbaus der ehemaligen Fahrbahnoberfläche, sondern es war auch ein kompliziertes Entwidmungsverfahren erforderlich, in dem mehrere Veröffentlichungs- und Rechtsmittelfristen zu beachten waren. Es wurde seinerzeit gegen diese Entwidmung von einigen Anwohnern der Innenstadt Klage vor dem Verwaltungsgericht angestrengt, das jedoch die Rechtsgültigkeit der Maßnahme bestätigte. Zu einer jahreszeitlich unterschiedlichen Nutzung der Fußgängerzone wäre somit nach dem Straßen- und Wegegesetz SH alle sechs Monate ein neues Widmungs- und Entwidmungsverfahren im regelmäßigen Wechsel erforderlich. Jedes Verfahren erfordert aber mit allen Veröffentlichungs- und Rechtsmittelfristen fast sechs Monate bis zum Abschluss, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Rückbau der Fußgängerzone zur Fahrbahn ist bereits wegen der rechtlichen Unmöglichkeit einer Widmung für Kfz.-Verkehr nicht mehr geprüft worden. Die Straßenverkehrsbehörde verweist aber darauf, dass die Innenstadt in dieser Ausbauform für den uneingeschränkten Kraftfahrzeugverkehr nicht freigegeben werden könnte. Es müsste, wenn jedermann in die Fußgängerzone einfahren könnte, für den gesamten Fußgängerbereich ein absolutes Halteverbot angeordnet werden, weil Parkplätze an Fahrbahnrändern nicht mehr zur Verfügung stehen und nur dort geparkt werden könnte, wo in diesem Falle die Fußgänger ihren Weg suchen müssten.
Stv Nahmens fragt, ob nicht im Winter wenigstens Fahrräder zugelassen werden könnten. Die Antwort darauf ist, dass auch für Fahrräder als zugelassene Fahrzeuge eine besondere Widmung erfolgen muss, die dann ganzjährig und nicht nur zu bestimmten Jahreszeiten gilt. Eine Zulassung von Fahrräder in Fußgängerzonen ist nicht unüblich, wird z.B. seit Jahren in Radolfzell am Bodensee praktiziert. Ob dies auch in Wyk auf Föhr eingeführt werden soll, müsste die Stadtvertretung mit einem besonderen Widmungsbeschluss entscheiden. 
Einstimmiger Beschluß
Der Antrag des HGV wird abgelehnt. Die Fußgängerzone soll nicht jahreszeitlich unterschiedlich gewidmet und im Winterhalbjahr nicht für den Kfz.-Verkehr zugelassen werden.