Es wird mitgeteilt, dass bisher nur Schreiben an Grundstückseigentümer, deren Abwasseranlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, hinsichtlich der Dichtheitsprüfung angeschrieben wurden.
Das zuständige Ministerium gehe davon aus, dass die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung geschaffen werde. Bevor dies nicht geschehen sei, werde von Seiten des Amtes zunächst nichts weiter unternommen.
Es wird angeregt, man solle sich so lange gegen diese Prüfung sträuben wie möglich, da der Schadstoffeintrag bei einer eventuellen Undichtigkeit extrem gering sei. Vielmehr solle man verstärkt wachsam sein, da die Einlagerung von CO² noch immer nicht vom Tisch sei.